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Kon|sens [kɔn'zɛns], der; -es, -e:Übereinstimmung von Meinungen, Einigkeit (in der Beurteilung einer bestimmten Frage):
darüber besteht [zwischen allen Beteiligten] Konsens; wir müssen einen Konsens finden.
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Kon|sẹns 〈m. 1〉 oV Konsensus; Ggs Dissens
1. Einwilligung, Genehmigung
2. Übereinstimmung, Vereinbarung (z. B. in Glaubensfragen)
● in dieser Frage besteht breiter \Konsens; einen \Konsens erzielen [<lat. consensus „Übereinstimmung, Einstimmigkeit“; zu sensus „Empfindung“]
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Kon|sẹns , der; -es, -e <Pl. selten> [lat. consensus, zu: consentire, ↑ konsentieren] (bildungsspr.):
1. Übereinstimmung der Meinungen:
zu einem K. kommen;
es besteht [kein] K. darüber, dass.
2. (veraltend) Zustimmung, Einwilligung:
seinen K. [zu etw.] geben;
etw. mit [dem] K. des Vorgesetzten tun.
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Konsẹns
[lateinisch »Übereinstimmung«] der, -es/-e,
2) Philosophie: Im Anschluss an verschiedene Theorien zum Konsens (Consensus), nach denen dieser u. a. als Kriterium für die Wahrheit angesehen werden kann, wurde in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts v. a. von J. Habermas der Vorschlag gemacht, Wahrheit durch Konsensbildung zu definieren. Dabei darf es sich natürlich nicht um eine beliebig, möglicherweise gar durch Manipulation zustande gekommene Übereinstimmung handeln, sondern um eine, die sich rational und herrschaftsfrei in einer (fiktiven) »idealen Kommunikationsgemeinschaft« gebildet hat. Ähnliche Ansätze finden sich schon bei C. S. Peirce, der die Übereinstimmung der Wissenschaftlergemeinschaft auf lange Sicht als Kennzeichen von Wahrheit ansah.
3) Politikwissenschaften: die Übereinstimmung einer politisch-sozialen Gemeinschaft in ihrem Wertesystem, in ihren religiösen Anschauungen, in übergreifenden Solidaritätsgefühlen oder in politischen Grundüberzeugungen. Während in Diktaturen der Konsens aller Bürger mit der herrschenden Gruppe erzwungen wird, entwickelt sich in der Demokratie Konsens auf der Basis von Rechtsstaatlichkeit und Verfassung. In einem demokratischen Meinungsbildungsprozess stehen Konsensfähigkeit und Konfliktbereitschaft in enger Wechselbeziehung.
4) Recht: Einigung zweier Personen durch übereinstimmende Willenserklärungen. Ein Konsens bezüglich der Hauptpunkte (Essenzialien) ist unabdingbare Voraussetzung für einen Vertrag.
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Kon|sẹns, der; -es, -e <Pl. selten> [lat. consensus, zu: consentire, ↑konsentieren] (bildungsspr.): 1. Übereinstimmung der Meinungen: in einem Staatswesen, das sich zu Recht viel auf seine Freiheitlichkeit und Rechtlichkeit zugute hält, sollte immerhin K. darüber bestehen, dass sie ohne Nachteile für die Person vertreten werden können (Zeit 6. 6. 75, 16); zu einem K. kommen; Regierung wie Opposition sind seit Jahren unfähig zum K. (Woche 28. 2. 97, 1). 2. (veraltend) Zustimmung, Einwilligung: seinen K. [zu etw.] geben; etw. mit [dem] K. des Vorgesetzten tun.
Universal-Lexikon. 2012.