Wạs|ser|zei|chen 〈n. 14〉 Muster im Papier, das hell erscheint, wenn man den Bogen gegen das Licht hält, als Kennzeichen der Herkunft u. Qualität sowie zur Verhinderung von Fälschungen, z. B. bei Banknoten
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Wạs|ser|zei|chen, das:
(als Markenzeichen einer Papiermühle, als Echtheitsnachweis bei Banknoten u. Wertpapieren) beim ↑ 2Schöpfen (5) angebrachtes Muster, das sich hell abhebt, wenn das Papier gegen das Licht gehalten wird.
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I Wasserzeichen,
durch unterschiedliche Papierdicke im Papier hervorgerufene Zeichnung, z. B. zur Sicherung gegen Fälschungen bei Banknoten, Aktien, Urkunden oder als Kennzeichen für die Herkunft des Papiers. Echte Wasserzeichen (Égoutteur-Wasserzeichen) entstehen durch Anreicherung (Schattenwasserzeichen) oder Verdrängung (Lichtwasserzeichen) der Fasermasse, z. B. durch einen auf der Siebpartie oder Papiermaschine mitlaufenden Égoutteur mit Drahtfiguren. Das halbechte Molette-Wasserzeichen wird mit Gummiprägewalzen hinter der Nasspressenpartie in die noch feuchte Papierbahn gedrückt. Unechte Wasserzeichen werden durch Prägung des nachgefeuchteten fertigen Papiers oder durch Aufdruck eines papierähnlichen Farbtons erzeugt. - Wasserzeichen wurden 1282 bei der Herstellung von handgeschöpftem Papier in Italien erfunden.
II
Wasserzeichen,
Textverarbeitung: im ursprünglichen Sinne eine durch unterschiedliche Papierdicke im Papier hervorgerufenes Zeichen, das zur Sicherung oder zur Kennzeichnung dient. Bei Textverarbeitungsprogrammen wird mit Wasserzeichen eine blasse Grafik bezeichnet, die beim Ausdrucken im Hintergrund des Textes liegt.
III
Wasserzeichen,
Verschlüsselungstechnik: digitales Wasserzeichen.
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Wạs|ser|zei|chen, das: (als Markenzeichen einer Papiermühle, als Echtheitsnachweis bei Banknoten u. Wertpapieren) beim 2Schöpfen (5) angebrachtes Muster, das sich hell abhebt, wenn man das Papier gegen das Licht hält.
Universal-Lexikon. 2012.