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Tonmalerei
Ton|ma|le|rei 〈f. 18Nachahmung von nichtmusikal. Tönen, Vorgängen od. Bildern durch Musik; →a. Programmmusik

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Ton|ma|le|rei, die (Musik):
Wiedergabe von Vorgängen der Umwelt durch Tonfolgen, Klänge, Klangeffekte.

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Tonmalerei,
 
1) bildende Kunst: die Valeurmalerei.
 
 2) Musik: Nachbildung von außermusikalischen Vorgängen oder von Bildern mit musikalischen Mitteln als stilisierte Nachahmung von Geräuschen oder Naturlauten wie Gewitter (Sturm, Blitz, Donner), Landschaftsidylle (Waldesrauschen, Bach, Jagdhörner, Echo), Tierstimmen (Vogelgesang), Schlacht und Jagd (Pferdegetrappel, Schüsse, Signale), Schlittenfahrt, Eisenbahn usw. Die »objektive« (auf den Gegenstand gerichtete) Tonmalerei ist fast immer und in der Neuzeit in zunehmendem Maß verbunden mit »subjektiver« Tonmalerei, die zugleich die durch den Gegenstand verursachten Affekte oder Gefühle und Stimmungen ausdrückt. Die Tonmalerei erfasst die komplexen Erscheinungen und Vorgänge selektiv, v. a. seitens der sie charakterisierenden Lautlichkeit und/oder Bewegungsart, auch assoziativ (z. B. Hornklang : Wald) und synästhetisch, indem z. B. ein Schallreiz mit einem Erlebnis aus einem anderen Sinnesbezirk, z. B. mit einer Farbe, beantwortet wird. Tonmalerei tritt in der europäischen Musik seit dem ausgehenden Mittelalter hervor, z. B. in den Gattungen Caccia und Battaglia. Besonders wichtig wird sie in der Programmmusik. In gegenstands- und stoffgebundener Musik, zumal in Oper und Filmmusik, ist sie bis heute verbreitet.
 
Literatur:
 
J. J. Engel: Ueber die musikal. Malerey (1780);
 A. B. Marx: Über Malerei in der Tonkunst (1828);
 H. Rösing: Musikal. Stilisierung akust. Vorbilder in der T., 2 Bde. (1977).

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Ton|ma|le|rei, die (Musik): Wiedergabe von Vorgängen der Umwelt durch Tonfolgen, Klänge, Klangfiguren.

Universal-Lexikon. 2012.