Sejm 〈[sɛjm] od. [zaım] m. 1〉
1. 〈im Königreich Polen〉 Reichstag
2. 〈heute〉 polnische Volksvertretung
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Sejm [sɛɪm ], der; -s [poln. sejm]:
polnische Volksvertretung.
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I Sẹjm
der, -s, seit dem 15. Jahrhundert der polnische Reichstag. Im Kampf mit der Krone um die Erweiterung seiner Privilegien konnte der polnisch-litauische Adel nach der regelmäßigen Einberufung von Landschaftsversammlungen (Sejmiki) 1493 die Konstituierung eines Sejms als oberstes gesetzgebendes Organ erzwingen. Dieser bestand aus der von den Landtagen beschickten Landbotenstube (etwa 170 Deputierte) und aus dem aus Episkopat sowie den höchsten Kron- und Landesbeamten gebildeten Senat (etwa 140 Mitglieder). Da nach 1652 schon der Einspruch eines einzigen Abgeordneten die Beratungen unterbrach (Liberum veto), führten ausländische Mächte im Interesse einer Schwächung der Adelsrepublik immer häufiger Beschlussunfähigkeit herbei. - In der Republik Polen (1919-39) war der Sejm zunächst ein Einkammerparlament und bildete ab 1922 die zweite Kammer (444 Abgeordnete) neben dem Senat (111 Mitglieder). Nach Abschaffung des Senats (1947) war der Sejm in der »Volksrepublik Polen« (1952-89) erneut ein Einkammerparlament. Seit 1989 besteht das Parlament wieder aus Sejm und Senat. Parlamentspräsident ist der Sejmmarschall. (Polen, Verfassung)
II
Sẹjm
der, linker Nebenfluss der Desna, in Russland und in der Ukraine, 748 km lang; entspringt auf der Mittelrussischen Platte und mündet oberhalb von Tschernigow; im Unterlauf schiffbar; nahe Kursk Kernkraftwerk.
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Sejm [sɛjm], der; -s [poln. sejm]: polnische Volksvertretung.
Universal-Lexikon. 2012.