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hint|ạn||set|zen 〈V. tr.; hat; fig.; geh.〉
1. vernachlässigen, zurücksetzen
2. unbeachtet, unberücksichtigt lassen
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hint|ạn|set|zen <sw. V.; hat (geh. veraltend):
zurückstellen; auf einen nachgeordneten Rang, an die zweite Stelle verweisen.
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hint|ạn|set|zen <sw. V.; hat (geh.): zurücksetzen, vernachlässigen; unbeachtet, unberücksichtigt lassen: die eigene Person, das Vergnügen, seine Pflichten h.; Er, der ohnehin Misstrauische ..., fühlt sich benachteiligt, herumgestoßen, hintangesetzt (Klee, Pennbrüder 130).
Universal-Lexikon. 2012.