Akademik

Transaktion
Umsetzung; Vollziehung; Erledigung; Abarbeitung; Abwicklung; Abhaltung; Ausführung; Tätigung; Erfüllung; Durchführung; Vollzug

* * *

Trans|ak|ti|on 〈f. 20große finanzielle Unternehmung, großes Geld- od. Bankgeschäft (Börsen\Transaktion, Geld\Transaktion, Wertpapier\Transaktion) ● an einer \Transaktion beteiligt sein [<lat. transactio „Vermittlung“]

* * *

Trans|ak|ti|on, die; -, -en [spätlat. transactio = Vollendung, Abschluss, Übereinkunft, zu lat. transactum, 2. Part. von: transigere = (ein Geschäft) durchführen, zu: trans = hinüber, hindurch u. agere, agieren]:
1. größere [riskante] finanzielle Unternehmung, über die üblichen Gepflogenheiten hinausgehendes Geldgeschäft (wie Fusion, Kapitalerhöhung, Verkauf von Anteilen).
2. (Psychol.) [wechselseitige] Beziehung.

* * *

I
Trans|aktion
 
[spätlateinisch transactio »Übereinkunft«], der Übergang eines Gutes (beziehungsweise einer Dienstleistung) oder einer Forderung von einem Wirtschaftssubjekt (Haushalt, Unternehmen, Staat) auf ein anderes. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unterscheidet: 1) einseitige (unilaterale) Transaktionen, bei denen eine Übertragung - wie bei Schenkung oder Transfer - ohne Gegenleistung erfolgt, und zweiseitige (bilaterale) Transaktionen mit Gegenleistung (Kauf beziehungsweise Verkauf oder Realtausch); 2) Finanztransaktionen, bei denen Forderungen gegen Forderungen getauscht werden, und Leistungstransaktionen, bei denen Forderungen aufgrund eines Gutes oder wegen einer Schenkung übertragen werden; Leistungstransaktionen ändern im Gegensatz zu Finanztransaktionen den Bestand an Forderungen oder Verbindlichkeiten der beteiligten Wirtschaftssubjekte; 3) Markttransaktionen (beobachtbare, sichtbare, tatsächliche Transaktionen) und unterstellte Transaktionen (fiktive, unsichtbare Transaktionen), die nicht über Märkte vorgenommen werden (z. B. selbst erstellte Anlagen eines Unternehmens) und häufig mit geschätzten Marktpreisen bewertet werden müssen (z. B. der Eigenverbrauch des Staats).
 
II
Transaktion,
 
ein in sich geschlossener Auftrag an ein Datenbanksystem, der i. d. R. aus einer Folge von einzelnen Operationen besteht (Datenbank). Bei einer Transaktion müssen entweder alle Schritte ausgeführt werden oder keiner, da es sonst zu Inkonsistenzen in der Datenbank kommt. Daher muss ein Datenbanksystem in der Lage sein, eventuell Schritte rückgängig zu machen, wenn es während der Transaktion zu Störungen kam und nicht alle Operationen ausgeführt werden konnten. Das Konzept der Transaktionen ist besonders bei Datenbanken wichtig, die mehrbenutzerfähig sind. Werden mehrere Transaktionen gleichzeitig in Auftrag gegeben, so kommen in solchen Datenbanken bestimmte Sperren (Lese- oder Schreibsperren) zum Zug, die ganze Dateien oder einzelne Datensätze betreffen (File Locking bzw. Record Locking). Von Bedeutung ist das Transaktionskonzept auch bei der Aktualisierung der Master-Datei von verteilten Datenbanken, also für die Replikation.
 
Auch in anderen Bereichen, etwa bei Betriebssystemen oder beim Electronic Banking, spricht man von Transaktionen.

* * *

Trans|ak|ti|on, die; -, -en [spätlat. transactio = Vollendung, Abschluss, Übereinkunft, zu lat. transactum, 2. Part. von: transigere = (ein Geschäft) durchführen, zu: trans = hinüber, hindurch u. agere, ↑agieren]: 1. größere [riskante] finanzielle Unternehmung, über die üblichen Gepflogenheiten hinausgehendes Geldgeschäft (wie Fusion, Kapitalerhöhung, Verkauf von Anteilen). 2. (Psych.) [wechselseitige] Beziehung.

Universal-Lexikon. 2012.