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Bundesgendarmerie
Bundesgendarmerie
 
[-ʒandarməriː], in Österreich ein auf der Grundlage des in die geltende Rechtsordnung übergeleiteten Gendarmeriegesetz 1918 (jetzt in Verbindung mit Art. 78 d Absatz 1 Bundesverfassungsgesetz) errichteter uniformierter, bewaffneter, nach militärischem Muster organisierter Zivilwachkörper. Sie dient als Exekutivorgan zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit, nimmt also Aufgaben polizeilichen Charakters wahr. Die Bundesgendarmerie untersteht dem Bundesminister für Inneres. Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften kann die Bundesgendarmerie auch zu Aufgaben herangezogen werden, die nicht zur allgemeinen Sicherheitspolizei gehören. (Gendarmerie)

Universal-Lexikon. 2012.