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Schạ̈t|zung 〈f. 20〉
1. das Schätzen, ungefähre Berechnung
2. 〈fig.〉 Achtung, Verehrung
3. 〈bibl.〉 Volkszählung
● nach meiner \Schätzung müssten wir gleich da sein
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Schạt|zung, die; -, -en (schweiz.):
[amtliche] Schätzung des Geldwertes einer Sache.
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I Schätzung,
1) mathematische Statistik: Schätztheorie.
2) Steuerrecht: Steuerschätzung, zum einen die Schätzung der Besteuerungsgrundlage einzelner Steuerpflichtiger, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Erklärungen zu geben vermag oder wenn er Bücher und Aufzeichnungen, die er nach den Steuergesetzen zu führen hat, nicht vorlegen kann (individuelle Steuerschätzung). Die Finanzbehörde hat dabei die Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung bedeutsam sind. Zum anderen wird als gesamtwirtschaftliche Steuerschätzung die Schätzung des voraussichtlichen Steueraufkommens bezeichnet. In Deutschland besteht dafür der Arbeitskreis Steuerschätzungen, dem Vertreter der großen Wirtschaftsforschungsinstitute, der Bundesregierung (Bundesfinanz-, Bundeswirtschaftsministerium), der Länderfinanzministerien, der Deutschen Bundesbank und des Statistischen Bundesamtes angehören.
II
Schätzung,
Rating.
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Universal-Lexikon. 2012.