Akademik

Leuchtfeuer
Leuchtsignal

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Leucht|feu|er 〈n. 13leuchtendes Seezeichen, Leuchtsignal für See- u. Luftfahrt

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Leucht|feu|er, das (Verkehrsw.):
Orientierungshilfe für Schiffe u. Flugzeuge in Form einer starken Lichtquelle, die in einem bestimmten Rhythmus Lichtsignale abgibt.

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Leuchtfeuer,
 
starke Lichtzeichen, die in der Schifffahrt das Navigieren in Küstennähe, in der Luftfahrt die Orientierung bei Start und Landung (Befeuerung) bei Nacht oder schlechter Sicht erleichtern. Die in der Schifffahrt verwendeten Leuchtfeuer (Leuchttürme, Leuchttonnen, Feuerschiffe) unterscheiden sich durch 1) Farbe (weiß: Leitweg, Fahrwasser, Ortsangabe, Gefahrenpunkt; grün: Steuerbord, rechts, frei; rot: Backbord, links, Gefahr, geschlossen; gelb: Sonderfeuer), 2) Kennung (Funkelfeuer: mehr als 60 Blitze pro Minute; Blitzfeuer: Lichtschein aus relativ langer Dunkelheit heraus kürzer als 1 Sekunde; Blinkfeuer: Lichtschein mindestens 2 Sekunden aus relativ langer Dunkelheit; Festfeuer (früher Bündelfeuer genannt): steter Lichtschein ohne Unterbrechung), 3) Funktion als Fahrwasserbefeuerung: Richtfeuer (zwei Leuchtfeuer hintereinander; markieren die Fahrwassermitte), Leitfeuer (mit Leit- und Warnsektoren), Quermarkenfeuer, Einzelgefahrenfeuer u. a. - Leuchtfeuer werden mithilfe des Leuchtfeuerverzeichnisses, das von den hydrographischen Instituten des betreffenden Landes herausgegeben wird, erkannt und für die Navigation verwendet. - Das seit 1977 in nordwesteuropäischen Gewässern eingeführte »Internationale Betonnungssystem A« kennt laterale (seitenbezogene), kardinale (ortsbezogene), Einzelgefahren- und Mitte-Fahrwasser-Leuchtfeuermarkierungen. (Kardinalsystem, Lateralsystem)
 

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Leucht|feu|er, das (Verkehrsw.): Orientierungshilfe für Schiffe u. Flugzeuge in Form einer starken Lichtquelle, die in gleichmäßigem Rhythmus Lichtsignale abgibt.

Universal-Lexikon. 2012.