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Zer|ti|fi|kat [ts̮ɛrtifi'ka:t], das; -[e]s, -e:1. (veraltend) [amtliche] Bescheinigung, Beglaubigung.
Syn.: 2Schein.
2. Zeugnis über eine abgelegte Prüfung; Diplom:
ein benotetes Zertifikat; ein Zertifikat bekommen, erhalten, ausstellen.
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Zer|ti|fi|kat 〈n. 11〉
1. amtl. Bescheinigung, Bestätigung, Auszeichnung
2. Anteilschein an Investmenttrusts
[→ zertifizieren]
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Zer|ti|fi|kat , das; -[e]s, -e [viell. unter Einfluss von frz. certificat < mlat. certificatum = Beglaubigung, subst. 2. Part. von: certificare = gewiss machen, beglaubigen, zu lat. certus, ↑ zertifizieren]:
1. (veraltend) [amtliche] Bescheinigung, Beglaubigung.
2. Zeugnis über eine abgelegte Prüfung; Diplom:
ein benotetes Z.;
ein Z. bekommen, erwerben, ausstellen.
3. (Bankw.) Investmentzertifikat.
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I Zertifikat
[französisch certificat, von mittellateinisch certificatum »Beglaubigtes«, zu lateinisch certus »sicher«] das, -(e)s/-e,
1) bildungssprachlich für: (amtliche) Bescheinigung, Beglaubigung.
2) Bankwesen: Anteilschein an einem Investmentfonds (Investmentzertifikat), urkundliche Bestätigung für ausgegebene oder hinterlegte Wertpapiere (z. B. Aktienzertifikat), auch Bezeichnung für Dokumente im Außenhandelsgeschäft wie Ursprungs- und Qualitätszeugnisse.
3) Erwachsenenbildung: Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung standardisierter Kurse im Rahmen von Volkshochschule, Funk- und Telekolleg u. a. Einrichtungen (z. B. Goethe-Institute); bestimmte Zertifikate werden für verschiedene Bildungsgänge anerkannt.
Zertifikat
[von mittellat. certificatum »Beglaubigtes«], eine (amtliche) Bescheinigung, Beglaubigung. In der Software- und Hardware-Industrie bescheinigen Zertifikate die Qualitätsstandards und Einhaltung der Normen. Im Zusammenhang mit der Datenübertragung in Netzwerken wie dem Internet gewährleisten Zertifikate den sicheren Datenaustausch. Hierzu werden die Daten nach einem Public-Key-Verfahren verschlüsselt (Datenverschlüsselung). Der öffentliche Schlüssel wird derart an den privaten Schlüssel eines Benutzers gebunden, dass kein fremde Nutzer unter einem zertifizierten Benutzernamen Daten verschicken kann. Zertifikate, die einen in dieser Weise sicheren Informationsaustausch gewährleisten, sind digitale Dokumente (daher auch digitale Zertifikate genannt). Sie werden durch anerkannte Zertifizierungsstellen (eine sog. Certification Authority, Abk. CA) digital signiert (digitale Signatur). Die gebräuchlichste Form dieser Zertifikate ist durch die Empfehlung X.509 der ITU definiert.
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Zer|ti|fi|kat, das; -[e]s, -e [viell. unter Einfluss von frz. certificat < mlat. certificatum = Beglaubigung, subst. 2. Part. von: certificare = gewiss machen, beglaubigen, zu lat. certus, ↑zertifizieren]: 1. (veraltend) [amtliche] Bescheinigung, Beglaubigung. 2. Zeugnis über eine abgelegte Prüfung; Diplom: ein benotetes Z.; -e irgendwelcher Weiterbildungsseminare (Capital 2, 1980, 50); ein Z. bekommen, erhalten, ausstellen; dass die Neigung, das recht schwierige Z. Russisch zu erwerben, wieder wächst (Saarbr. Zeitung 7. 7. 80, 5). 3. (Bankw.) Investmentzertifikat.
Universal-Lexikon. 2012.