◆ Elec|tro|nic Com|merce 〈[ ılɛktrɔ̣nık kɔmœ:s] m.; - -; unz.; EDV〉 computerunterstützter Handel mit Waren u. Dienstleistungen, insbesondere über das Internet; Sy E-Commerce [engl., „elektronischer Handel“]
◆ Die Buchstabenfolge elec|tr... kann in Fremdwörtern auch elect|r... getrennt werden.
* * *
Elec|t|ro|nic Com|merce [ɪlɛk'trɔnɪk 'kɔmə:s ], der; - - [engl. electronic commerce, eigtl. = elektronischer Handel, aus: electronic = elektronisch u. commerce = Handel]:
Vertrieb von Waren od. Dienstleistungen über das Internet.
* * *
I Electronic Commerce,
E-Commerce.
II
Electronic Commerce
[ɪlek'trɔnɪk kɔ'məːs, englisch] der, - -, Kurzwort E-Commerce, der Handel mit Waren und Dienstleistungen über elektronisch vermittelte Kommunikation, v. a. per Internet; in Deutschland bisher v. a. von Medien-, Handels-, Computer-, Touristik-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen genutzt. Dem E-Commerce wird ein hohes Wachstumspotential vorausgesagt. So gehen optomistische Prognosen davon aus, dass sich der (1999) auf rd. 110 Mrd. US-$ geschätzte Wert weltweiter E-Commerce-Geschäfte in den nächsten fünf Jahren Verzehnfachen wird. Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen spricht man von Business-to-Business (kurz B2B), bei Geschäften zwischen Unternehmen und Privatkunden von Business-to-Consumer (kurz B2C) und bei Transaktionen zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand (z. B. Ausschreibungen) von Business to Government (kurz B2G). Relativ leicht über das Internet zu vermarkten sind v. a. beratungsarme Güter (z. B. Erzeugnisse des Versandhandels, Tickets und Fahrkarten) beziehungsweise solche, bei denen neben Bestellung und Bezahlung auch die Auslieferung und Distribution auf elektronischem Wege erfolgen kann (z. B. Software, Videoclips, Musikdateien, Informations- und Beratungsdienstleistungen, Homebanking, Sachversicherungen). Hemmnisse im Privatkundengeschäft sind v. a. die Kosten für den Internetzugang sowie Bedenken hinsichtlich des Daten- und Verbraucherschutzes und Sicherheit des elektronischen Zahlungsverkehrs, obwohl in jüngster Zeit die gesetzlichen Regelungen verbessert (elektronischer Geschäftsverkehr) wurden. Darüber hinaus stehen zur Verbesserung des elektronischen Zahlungsverkehrs verschiedener Standards und Systeme der Verschlüsselung (Kryptologie) sowie mit der elektronischen Signatur ein (im Privatkundenbereich allerdings noch nicht sehr weit verbreitetes) Instrument zur Sicherung von Identität und Authentizität der elektronischen Transaktion zur Verfügung. Das B2B-Geschäft auf nationaler und internationaler Ebene stellt sich zunehmend als globaler virtueller Marktplatz dar, der eine direkte Kommunikation zwischen Produzenten, Nachfragern und Logistikunternehmen rund um die Uhr ermöglicht. Diese weltweite Vernetzung aller an der Wertschöpfung beteiligten Partner über das Internet führt zu einer Automatisierung von Routinetätigkeiten wie Qualiäts- und Preisvergleich, Warenverfügbarkeitsprüfung und Bestellabwicklung, zu einer Veränderung unternehmeninterner und logistischer Prozesse sowie zur Reduzierung der Transaktionskosten. Den genannten Vorteilen stehen aber auch eine Reihe ungelöster Probleme gegenüber. So berührt die Existenz globaler Handelsplattformen z. B. die nationalen Wettbewerbsbehörden, da die Möglichkeit von geheimen Preisabsprachen im grenzüberschreitenden Handel tendenziell erleichtert wird. Darüber hinaus stellen sich Datensicherheits- und Haftungsfragen.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Internet: Globale Verbindung
* * *
Elec|tro|nic Com|merce [ɪlɛk'trɔnɪk 'kɑmɛ:s], der; - - [engl. electronic commerce, eigtl. = elektronischer Handel, aus: electronic = elektronisch u. commerce = Handel]: Vertrieb von Waren od. Dienstleistungen über das Internet: Internet-Buchhandlungen sind kreativ, um auf dem Wachstumsmarkt des E. C. Fuß zu fassen und Kunden zu gewinnen (Börsenblatt 5. 5. 98, 6).
Universal-Lexikon. 2012.