Dọp|pel|be|steu|e|rung 〈f. 20〉 mehrfache Besteuerung desselben Objektes durch verschiedene Steuern
* * *
Dọp|pel|be|steu|e|rung, die (Steuerw.):
a) Besteuerung eines Steuerpflichtigen durch zwei Staaten;
b) doppelte Besteuerung desselben Steuerpflichtigen od. desselben Steuerobjekts innerhalb eines Staates.
* * *
Doppelbesteuerung,
Mehrfachbesteuerung, die zwei- oder mehrfache Besteuerung eines wirtschaftlichen Sachverhalts (Steuergut), der demselben Steuersubjekt (Steuerpflichtiger) zuzuordnen ist (Subjektidentität), durch verschiedene Steuerhoheitsträger. Nationale Doppelbesteuerung kann in föderativen Staaten entstehen, wenn neben dem Oberverband (z. B. Bund) auch die Mittel- und/oder Unterverbände (Länder beziehungsweise Kantone; Gemeinden) gleichartige Steuern erheben (in der Schweiz besteht aufgrund von Art. 46 Absatz 2 der Bundesverfassung ein Doppelbesteuerungsverbot). Internationale Doppelbesteuerung durch Überschneidung nationaler Steueransprüche kommt v. a. bei der Einkommen-, Körperschaft- und Vermögensteuer vor, wenn die Steuergesetze zweier Staaten gleichzeitig sowohl am Wohnsitz (persönliche Anknüpfung) als auch am Ort der Herkunft eines Einkommens oder der Belegenheit eines Vermögens anknüpfen (gegenständliche Anknüpfung, Quellenstaatsbesteuerung).
Von der Doppelbesteuerung ist die steuerliche Doppelbelastung (Mehrfachbelastung) zu unterscheiden, zuweilen auch »Doppelbesteuerung im wirtschaftlichen Sinne« genannt. Hierbei handelt es sich um die mehrfache Besteuerung eines ökonomischen Sachverhalts (Einkommensentstehung und -verwendung, Vermögen) durch ähnliche Steuerarten; Beispiele: gleichzeitige Belastung der Einkommensentstehung durch Gewerbe(ertrag)steuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Körperschaftsteuer (sofern keine Anrechnung auf die Einkommensteuer vorgenommen wird); Belastung der Einkommensverwendung durch eine allgemeine Umsatzsteuer und spezielle Verbrauchsteuern; Belastung des Vermögens durch Vermögensteuer und Gewerbe(kapital)steuer bei der Kapitalgesellschaft und nochmals durch Vermögensteuer bei den Anteilseignern.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Unternehmensbesteuerung: Grundlagen
* * *
Dọp|pel|be|steu|e|rung, die: a) Besteuerung eines Steuerpflichtigen durch zwei Staaten; b) mehrfache Besteuerung desselben Steuerpflichtigen od. desselben Steuerobjekts innerhalb eines Staates.
Universal-Lexikon. 2012.