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zu|ge|ste|hen ['ts̮u:gəʃte:ən], gestand zu, zugestanden <tr.; hat:a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etwas stattgeben, ihn berücksichtigen:
jmdm. ein Recht zugestehen; ich gestehe Ihnen eine Provision von drei Prozent zu.
Syn.: ↑ bewilligen, ↑ billigen, einverstanden sein mit, ↑ erlauben, ↑ genehmigen, ↑ gewähren, zuteilwerden lassen.
b) die Korrektheit, Richtigkeit o. Ä. von jmds. Verhalten eingestehen:
ich muss ihr zugestehen, dass sie korrekt gehandelt hat; du wirst mir zugestehen, dass meine Verhandlungsposition nicht einfach ist.
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zu||ge|ste|hen 〈V. tr. 251; hat〉 jmdm. etwas \zugestehen zubilligen, erlauben, dass jmd. etwas bekommt od. tun darf ● diesen Rabatt können wir nur unseren alten Kunden \zugestehen; jmdm. besondere Freiheiten \zugestehen; jmdm. ein Recht, Vorrecht \zugestehen
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zu|ge|ste|hen <unr. V.; hat:
jmdm. ein Recht, einen Rabatt, eine Provision z.;
sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben;
b) eingestehen, einräumen, zugeben, anerkennen:
dass die Sache nicht billig war, wirst du mir z. müssen.
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zu|ge|ste|hen <unr. V.; hat: a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etw. stattgeben; konzedieren: jmdm. ein Recht, einen Rabatt, eine Provision z.; Peres sei bereit, der Sowjetunion eine „Rolle“ bei den Friedensverhandlungen zuzugestehen (SZ 22. 10. 85, 9); sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben; b) eingestehen, einräumen, zugeben, anerkennen: dass die Sache nicht billig war, wirst du mir z. müssen; Streible gestand zu, dass Bayern es schwer haben werde, mit seiner Position im Bundesrat durchzudringen (Hamburger Abendblatt 22. 5. 85, 12).
Universal-Lexikon. 2012.