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Vorzeichen
Vorbote; Anzeiger; Beleg; Anzeichen; Hinweis; Indikator; Zeichen; Symbol; Signal; Vorgeschmack; Anklang

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Vor|zei|chen ['fo:ɐ̯ts̮ai̮çn̩], das; -s, -:
Anzeichen, das auf etwas Kommendes hinweist:
diese Vorzeichen deuten auf einen strengen Winter.
Syn.: Anhaltspunkt, Hinweis, Zeichen.

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Vor|zei|chen 〈n. 14
1. 〈Math.; 〉 Zeichen, das anzeigt, ob eine Zahl hinzugezählt od. abgezogen werden soll, Plus- bzw. Minuszeichen
2. 〈Mus.; 〉 am Anfang eines Musikstückes stehendes Zeichen, das die Tonart bestimmt
3. 〈allg.〉 Anzeichen künftigen Geschehens; Sy Omen (1)
● ein günstiges, untrügliches \Vorzeichen

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Vor|zei|chen, das; -s, - [mhd. vorzeichen = Vorzeichen, Sinnbild, ahd. forazeihan = Wunderzeichen, Sinnbild]:
1. Anzeichen, das auf etw. Künftiges hindeutet; Omen:
etw. ist ein gutes, günstiges V.;
er hielt die Begegnung für ein ungutes, schlimmes, böses, untrügliches V.
2.
a) (Math.) einer Zahl vorangestelltes Zeichen, das diese als positiv od. negativ ausweist:
eine Zahl mit negativem, positivem V.;
es ergibt sich wieder derselbe Wert, nur mit umgekehrtem V.;
b) (Musik) Versetzungszeichen.

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I
Vorzeichen,
 
1) Mathematik: die Zeichen + (Pluszeichen, positives Vorzeichen) für Zahlen größer als 0 und — (Minuszeichen, negatives Vorzeichen) für Zahlen kleiner als 0. Es gelten folgende Vorzeichenregeln: Das Produkt (der Quotient) zweier Zahlen mit gleichen Vorzeichen ist stets positiv, mit verschiedenen Vorzeichen negativ. - Das Vorzeichen wird den reellen Zahlen durch die Signumfunktion sgn (oder Vorzeichenfunktion) zugeordnet, sodass jede reelle Zahl x die Darstellung x = sgn (x) |x| besitzt, wobei |x| der Betrag von x ist.
 
 2) Musik: Versetzungszeichen, Akzidẹnti|en, Zusatzzeichen vor Noten, die die chromatische Veränderung eines Tons oder die Aufhebung derselben anzeigen. Das Kreuz (#) erhöht um einen Halbton, das Doppelkreuz (☓) um zwei Halbtöne; B (♭) erniedrigt um einen Halbton, Doppel-B (♭♭) um zwei Halbtöne; das Auflösungszeichen (♮) hebt bisherige Erhöhung oder Erniedrigung auf. Die drei Hauptvorzeichen (#, ♭, ♮) entstanden aus den verschiedenen Schreibungen des Tonbuchstabens B. Erst seit dem 17. Jahrhundert werden in der Notenschrift alle Vorzeichen notiert. Die gleichschwebende Temperatur und damit die Verwendbarkeit des Quintenzirkels seit etwa 1700 erforderte die Vorzeichen Doppelkreuz und Doppel-B. Seit der Einführung des Taktstrichs (nach 1700) gilt ein Vorzeichen nur für den Takt und den Oktavraum, in dem es steht. Seit dem 18. Jahrhundert wurde die Vorzeichensetzung durch die Tonartvorzeichnung vereinfacht; die für eine Tonart maßgeblichen chromatischen Veränderungen werden durch entsprechende Vorzeichen zu Beginn jedes Liniensystems vorweggenommen. Die atonale Musik des 20. Jahrhunderts gebraucht Vorzeichen ausschließlich im Verlauf der Komposition.
 
 3) Volksglauben: Ereignisse, Träume oder Ähnliches, die als Zeichen für ein künftiges Geschehen gedeutet werden, besonders als Vorhersage von Unheil und Tod. (Auspizien, Omen)
II
Vorzeichen,
 
ein Zeichen zur Kennzeichnung einer positiven oder negativen Zahl. Bei der rechnerinternen Darstellung einer Zahl wird das Vorzeichen in einem eigenen ganz links im Zahlenfeld reservierten Bit, dem Vorzeichenbit, notiert. Eine negative Zahl bekommt dabei gewöhnlich den Eintrag 1, eine positive den Eintrag 0.

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Vor|zei|chen, das; -s, - [mhd. vorzeichen = Vorzeichen, Sinnbild, ahd. forazeihan = Wunderzeichen, Sinnbild]: 1. Anzeichen, das auf etw. Künftiges hindeutet; Omen: etw. ist ein gutes, günstiges V.; er hielt die Begegnung für ein ungutes, schlimmes, böses, untrügliches V. 2. a) (Math.) einer Zahl vorangestelltes Zeichen, das diese als positiv od. negativ ausweist: die Zahl Null besitzt kein V.; eine Zahl mit negativem, positivem V.; es ergibt sich wieder derselbe Wert, nur mit umgekehrtem V.; das Produkt zweier Zahlen mit verschiedenem V. ist negativ; Ü dass der Hass der Brüder im Wesentlichen nichts anderes war als die allgemeine Verliebtheit mit verneinendem V. (Th. Mann, Joseph 395); Freilich stehen Äußerungen im Wahlkampf in besonderem Maß unter dem V., für den eigenen politischen Standort zu werben (NJW 19, 1984, 1103); ... sie (= die Wiedervereinigung Deutschlands) werde unter östlichem V. (im Sinne des Ostens) stattfinden (Dönhoff, Ära 213); b) (Musik) Versetzungszeichen.

Universal-Lexikon. 2012.