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Rettungswesen
1 der Raketenapparat
2 die Rakete
3 die Rettungsleine (Schießleine)
4 das Ölzeug
5 der Südwester
6 die Öljacke
7 der Ölmantel
8 die aufblasbare Schwimmweste
9 die Korkschwimmweste
10 das gestrandete Schiff (der Havarist)
11 der Ölbeutel zum Aufträufeln n von Öl n auf die Wasseroberfläche
12 das Rettungstau
13 die Hosenboje
14 der Seenotkreuzer
15 das Hubschrauberarbeitsdeck
16 der Rettungshubschrauber
17 das Tochterboot
18 das Schlauchboot
19 die Rettungsinsel
20 die Feuerlöschanlage zur Bekämpfung von Schiffsbränden m
21 das Hospital mit Operationskoje f und Unterkühlungsbadewanne f
22 der Navigationsraum
23 der obere Fahrstand
24 der untere Fahrstand
25 die Messe
26 die Ruder- und Propelleranlage
27 der Stauraum
28 der Feuerlöschschaumtank
29 die Seitenmotoren m
30 die Dusche
31 die Vormannkabine
32 die Mannschaftseinzelkabine
33 die Bugschraube

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Rẹt|tungs|we|sen 〈n.; -s; unz.〉 alle Einrichtungen u. Maßnahmen zur Rettung von Verunglückten

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Rẹt|tungs|we|sen, das <o. Pl.>:
Gesamtheit aller Einrichtungen u. Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben.

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Rettungswesen,
 
öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr (Maßnahmen und Einrichtungen zur Bewältigung und Vorbeugung von Schadensereignissen). Das Rettungswesen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer und wird durch entsprechende Landesgesetze geregelt (Landesrettungsdienstgesetze, Gesetze zum Zivil- und Katastrophenschutz).
 
Mit dem Begriff Rettungsdienst wird die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung mit ihren Bereichen Notfallrettung und Krankentransport bezeichnet. Die Trägerschaft, Finanzierung und Anforderungen an die organisatorische, materielle und personelle Struktur des öffentlichen Rettungsdienstes werden durch die Landesrettungsdienstgesetze geregelt. Zum organisierten Rettungsdienst gehören: bodengebundener Rettungsdienst, Luft-, Berg- und Wasserrettung. Der Rettungsdienst wird durch kommunale Einrichtungen (z. B. Feuerwehr), Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst) und gewerbliche Anbieter durchgeführt. Die Träger des Rettungsdienstes sind verpflichtet, Rettungsbedarfspläne zu erstellen, durch die der Bedarf an rettungsdienstlichen Einrichtungen (Rettungsleitstellen, Rettungswachen) und der sich daraus ergebende Fahrzeug- und Personalbedarf festgelegt werden. Rettungsbedarfspläne haben als Planungsgröße die Hilfsfrist zur Grundlage, das ist die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort. Sie soll aus medizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, sie darf jedoch nicht mehr als 15 Minuten betragen. Eine Rettungsleitstelle koordiniert die rettungsdienstlichen Einsätze in einem Rettungsdienstbereich. Es besteht eine ständige funkmäßige Verbindung der Rettungsleitstelle zu den Rettungsmitteln. In der Rettungswache sind die Einsatzkräfte (sowie Rettungsmittel und sonstige Ausstattungen) ständig einsatzbereit. Eingesetzt werden z. B. Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungshubschrauber, Intensivtransporthubschrauber, Intensivtransportflugzeuge.
 
Die Qualifikationsanforderungen an das Personal sind, je nach Tätigkeitsfeld - Notfallrettung oder Krankentransport - in den Landesrettungsdienstgesetzen festgeschrieben. Im Bereich der Notfallrettung werden speziell für den Rettungsdienst ausgebildete Ärzte eingesetzt. Für ihren Einsatz wird als Ausbildungsvoraussetzung ein Fachkundenachweis für Notärzte angesehen, der in den meisten Bundesländern als Voraussetzung zur Teilnahme am Rettungsdienst vorgeschrieben ist. Als nichtärztliches Personal werden im Wesentlichen Rettungsassistenten (Ausbildungsdauer: 2 Jahre), Rettungssanitäter (Ausbildungsdauer: 520 Stunden) und Rettungshelfer (Ausbildungsdauer: nicht gesetzlich geregelt; DRK: 320 Ausbildungsstunden) eingesetzt.
 
Besondere Zweige:
 
Technische Hilfe im Rettungswesen leisten die Feuerwehr sowie das Technische Hilfswerk; Hauptaufgabe ist die Befreiung und Rettung verletzter Personen, z. B. aus eingestürzten Häusern. Die Feuerwehren sind außerdem für den Brandschutz verantwortlich. - Die bei der Grubenrettung eingesetzte Rettungsbohrung dient der Rettung eingeschlossener Bergleute. Im Bohrloch wird z. B. eine Dahlbusch-Bombe abgelassen, mit der Verunglückte an die Erdoberfläche gezogen werden können. - Die Bergwacht des DRK mit ihren Bergführern führt die Bergrettung von in Bergnot geratenen Personen durch und sucht mit Sonden und Hunden nach Lawinenopfern. Die Wasserrettung ist Aufgabe der DLRG und der Wasserwacht des DRK auf den Binnengewässern sowie der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) an der Küste und auf dem Meer (Seenotrettungsdienst). Zum Rettungswesen der Bundeswehr SAR-Dienst. (Notruf)
 
Literatur:
 
Hb. des R., hg. v. A. F. Biese u. R. Lüttgen, Losebl. (1974 ff.);
 
Krankentransport u. R., bearb. v. W. Gerdelmann u. a., Losebl. (1978 ff.);
 H.-D. Lippert u. W. Weißauer: Das R. Organisation - Medizin - Recht (1984);
 W. Haas: Flucht u. Rettung im Brand- oder Katastrophenfall (1989);
 
Katastrophenschutz in Arbeitsstätten, bearb. v. F. Vogelbusch, Losebl. (31992 ff.).

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Rẹt|tungs|we|sen, das <o. Pl.>: Gesamtheit aller Einrichtungen u. Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben.

Universal-Lexikon. 2012.