◆ Ka|ta|stro|phen|schutz 〈m.; -es; unz.〉
1. Organisation, die im Fall einer Katastrophe Hilfe leistet
2. vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Katastrophen
◆ Die Buchstabenfolge ka|ta|str... kann in Fremdwörtern auch ka|tas|tr..., ka|tast|r... getrennt werden.
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Ka|ta|s|t|ro|phen|schutz, der <o. Pl.>:
a) Organisation, die bei der Gefährdung durch eine Katastrophe zur Hilfeleistung angefordert u. eingesetzt wird;
b) vorbeugende Maßnahme, um eine Katastrophe zu verhindern.
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Katastrophenschutz,
vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gegen Gefahren und Schäden größeren Umfangs aufgrund von Naturereignissen, Unglücksfällen u. a. (Sturmflut, Großbrände). Für den Katastrophenschutz ist jedes Land mit seinen Kreisen und kreisfreien Städten verantwortlich. Im Katastrophenschutz wirken die Feuerwehren sowie private Organisationen wie z. B. Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser-Hilfsdienst mit. Auf Ersuchen der zuständigen Stelle können auch die Bundesanstalt Technisches Hilswerk, der Bundesgrenzschutz und die Bundeswehr zu Hilfeleistungen herangezogen werden. Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie die Einheiten und Einrichtungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sind in den Zivilschutz einbezogen.
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Ka|ta|stro|phen|schutz, der: a) Organisation, die bei der Gefährdung durch eine Katastrophe zur Hilfeleistung angefordert u. eingesetzt wird; b) vorbeugende Maßnahme, um eine Katastrophe zu verhindern.
Universal-Lexikon. 2012.