Be|we|gungs|the|ra|pie 〈f. 19〉 Therapie durch bestimmte aktive Bewegungen des Körpers od. von Körperteilen
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Be|we|gungs|the|ra|pie, die (Med.):
Therapie durch systematische aktive od. passive Bewegung des Körpers od. einzelner Glieder.
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Bewegungstherapie,
Kinesiotherapie, Oberbegriff für alle Verfahren der Krankengymnastik, die die aktive und passive Bewegung des Körpers oder einzelner Glieder zur Behandlung von somatischen oder psychosomatischen Funktionsstörungen einsetzen. Die Bewegungstherapie wird v. a. im Rahmen der Rehabilitation bei Bewegungsstörungen und Haltungsfehlern angewendet sowie nach Operationen vorbeugend gegen Thrombose, Embolie und Versteifung, allgemein zur Verbesserung der Durchblutung und zur Behebung eines labilen Kreislaufzustands, des Weiteren auch in der Psychotherapie.
Zu den Techniken gehören v. a. freie Bewegungsübungen, Gehübungen (z. B. Terrainkur), Widerstandsübungen (auch Unterwassergymnastik im Bewegungsbad), Entspannungsübungen und passive Bewegungen. Spezielle Techniken sind Extensionsbehandlung, Komplexbewegungen und Stemmübungen.
A. Peters: Bewegungsanalysen u. B. im Säuglings- u. Kleinkindalter (41988);
W. A. Laabs: Atlas der B., Chiro-Gymnastik, 2 Bde. (3-51991-93);
S. Klein-Vogelbach: Funktionelle Bewegungslehre (41993).
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Be|we|gungs|the|ra|pie, die (Med.): Therapie durch systematische aktive od. passive Bewegung des Körpers od. einzelner Glieder.
Universal-Lexikon. 2012.