Ụn|ter|werk 〈n. 11〉
1. 〈Mus.; bei Orgeln mit mehreren Manualen〉 unter dem Hauptmanual liegendes Manual
2. 〈El.〉 Umspannungswerk als Zweigstelle eines Kraftwerkes
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Unterwerk,
1) Umspannstation, die Niederspannungsenergie an nahe gelegene Verbraucher abgibt; 2) Umformerwerk, das Eisenbahn-, Straßenbahn- oder U-Bahn-Netze versorgt (elektrische Bahnen).
Universal-Lexikon. 2012.