1. <tr.; hat öffentlich vorlesen, um es zur Kenntnis zu bringen o. Ä.:
einen Befehl verlesen; die Namen der Anwesenden wurden verlesen.
Syn.: ↑ vortragen.
2. <+ sich> (beim Lesen) etwas falsch lesen:
ich hatte mich in dem einen Satz mehrmals verlesen.
* * *
ver|le|sen 〈V. 178; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \verlesen
1. vorlesen, lesend vortragen (Bekanntmachung, Namen)
● ein Protokoll \verlesen
II 〈V. refl.〉 sich \verlesen falsch lesen
* * *
1ver|le|sen <st. V.; hat [mhd. verlesen]:
1. etw. Amtliches, was der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden soll, durch Lesen bekannt machen, bekannt geben:
einen Text v.;
die Liste der Preisträger und Preisträgerinnen wurde verlesen.
2. <v. + sich> nicht richtig, nicht so, wie es im Text steht, lesen; falsch lesen:
du musst dich verlesen haben.
2ver|le|sen <st. V.; hat:
Spinat, Erbsen v.
* * *
1ver|le|sen <st. V.; hat [mhd. verlesen]: 1. etw. Amtliches, was der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden soll, durch Lesen bekannt machen, bekannt geben: einen Text, eine Anordnung, einen Aufruf v.; Jetzt verliest jemand die Personalien von Gantenbein, die ich zu bestätigen habe (Frisch, Gantenbein 424); Die Tochter des Richters hat ... Auszüge aus den Erklärungen v. können (MM 13. 1. 81, 1); die Liste der Preisträger wurde verlesen; Er verlas ihm noch einmal seine Versetzung zur 6. Armee (Plievier, Stalingrad 101); <subst.:> ... dann begann ein Sprecher mit dem Verlesen der Nachrichten (Rolf Schneider, November 135). 2. <v. + sich> nicht richtig, nicht so, wie es im Text steht, lesen; falsch lesen: du musst dich verlesen haben.
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Universal-Lexikon. 2012.