Ge|ne|ral|ka|pi|tel 〈n. 13〉 Gesamtheit der Oberen einer Klostergemeinschaft
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Generalkapitel,
katholisches Ordenswesen: die regelmäßige Zusammenkunft der Oberen und Vertreter der einzelnen Provinzen oder Klöster einer Ordensgemeinschaft zur Beratung der Gesamtangelegenheiten und zur Wahl des Generaloberen. Das Generalkapitel wurde durch die Zisterzienser im 12. Jahrhundert Institution und ist seit dem IV. Laterankonzil 1215 allgemein vorgeschrieben.
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Ge|ne|ral|ka|pi|tel, das (kath. Kirche): die höchste gesetzgeberische Gewalt in den Ordensgemeinschaften besitzende, in größeren Zeitabständen stattfindende Versammlung der Oberen aus den einzelnen Klöstern u. Ordensbereichen.
Universal-Lexikon. 2012.