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Register
Verzeichnis; Liste; Aufstellung; Tabelle; Datenbank; Aufzählung; Gliederung; Auflistung; Inhaltsverzeichnis; Sachverzeichnis; Zusammenstellung

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Re|gis|ter [re'gɪstɐ], das; -s, -:
1. alphabetisch geordnetes Verzeichnis in Büchern:
das Register befindet sich am Ende des Buches.
Syn.: Index.
Zus.: Namenregister, Personenregister, Schlagwortregister, Stichwortregister, Wortregister.
2. amtliches Verzeichnis rechtlicher Vorgänge:
das Register beim Standesamt einsehen.
Zus.: Schiffsregister, Sterberegister, Strafregister, Taufregister.

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Re|gịs|ter 〈n. 13
1. alphabet. Verzeichnis (der Namen od. Begriffe in einem Buch; Namens\Register, Sach\Register)
2. amtliches Verzeichnis rechtlich wichtiger Vorgänge (Handels\Register, Standes\Register)
3. Einschnitte am Seitenrand (von Geschäfts-, Notiz-, Telefonbüchern u. a.) mit den Buchstaben des Alphabets od. Buchstabengruppen zum schnelleren Nachschlagen
4. Stoß von Blättern, die am Rand eingeschnitten u. mit den Buchstaben des Alphabets versehen sind, zum Einlegen in Ordner
5. 〈EDV〉 Anordnung zur zwischenzeitl. Speicherung kleiner Informationsmengen
6. 〈Typ.〉
6.1 exaktes Aufeinanderpassen des Satzspiegels u. der Druckseiten u. auf Vorder- u. Rückseite
6.2 genaues Aufeinanderpassen der einzelnen Farben beim Mehrfarbendruck
7. 〈Mus.〉
7.1 Bereich der mit gleicher Einstellung der Stimmbänder hervorgebrachten Töne: Brust-, Kopf-, Falsett-, gemischte Stimme
7.2 〈an der Orgel〉 Gruppe von Tönen aus Pfeifen gleicher Klangfarbe u. Bauart: Stimmen der Labial- bzw. Zungenpfeifen
8. 〈Sprachw.〉 (in einer bestimmten Situation verwendete) charakteristische Art zu sprechen od. zu schreiben
● ein \Register (zu einem Buch) anfertigen, machen, zusammenstellen; \Register halten 〈Typ.〉; ein \Register ziehen (an der Orgel); alle \Register ziehen, spielen lassen 〈fig.〉 alle Mittel anwenden (um etwas zu erreichen); Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle ins \Register eintragen [<mlat. registrum „Verzeichnis“ <spätlat. regesta „Verzeichnis“; → Regesten]

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Re|gịs|ter, das; -s, - [mhd. register < mlat. registrum = Verzeichnis < spätlat. regesta, eigtl. subst. Neutr. Pl. des 2. Part. von lat. regerere = zurückbringen; eintragen, aus: re- = wieder, zurück u. gerere (2. Part.: gestum) = tragen, ausführen]:
1.
a) alphabetisches Verzeichnis von Namen, Begriffen o. Ä. in einem Buch; Index (1):
ein vollständiges, ausführliches R.;
am Ende des Atlasses befindet sich ein R.;
im R. nachschlagen;
b) stufenförmig geschnittener u. mit den Buchstaben des Alphabets versehener Rand der Seiten von Telefon-, Wörter-, Notizbüchern o. Ä., mit dessen Hilfe das Nachschlagen erleichtert wird;
c) amtlich geführtes Verzeichnis rechtlicher Vorgänge von öffentlichem Interesse:
das R. des Standesamtes;
eine Eintragung im R. löschen;
einen Namen ins R. eintragen lassen;
altes/langes R. (ugs. scherzh.; alter/großer Mensch);
d) (früher) [vom Aussteller angefertigte] Sammlung der Abschriften von Urkunden, Rechtsfällen o. Ä.
2. (Druckw.) genaues Aufeinanderpassen der Druckseiten, des Satzspiegels auf Vorder- u. Rückseite:
R. halten.
3. (Musik)
a) (bei Orgel, Harmonium, Cembalo) Gruppe von Pfeifen, Zungen, Saiten, durch die Töne gleicher Klangfarbe erzeugt werden:
eine Orgel mit vierzig -n;
alle R. ziehen (alles aufbieten; alle verfügbaren Mittel, alle Kräfte aufwenden);
andere R. ziehen (stärkere Mittel einsetzen; einen nachdrücklicheren Ton anschlagen);
b) (bei der menschlichen Singstimme, auch bei bestimmten Blasinstrumenten) Bereich von Tönen, die, je nach Art der Resonanz, der Schwingung o. Ä., gleiche od. ähnliche Färbung haben:
die R. einer Trompete.
4. (Sprachwiss.) Sprachstil, der für bestimmte Situationen charakteristisch ist.
5. (EDV) kleiner Speicher (2 b) für die kurzzeitige Speicherung von Daten.

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I
Register,
 
Das Zu- und Abschalten bzw. Kombinieren einzelner Klangfarben nennt man Registrieren. Dieser Vorgang, der beim Musiker (Keyboarder) Klangsinn und Gespür für kontrastreiche, jedoch titel- bzw. arrangementsgemäße Gestaltung voraussetzt, ist in der Rock- und Popmusik besonders bei den elektronischen Musikinstrumenten von großer Bedeutung für den Gesamtsound. Sie verfügen z. B. über zahlreiche Festregister (Preset), die meist den Klang traditioneller Instrumente nachbilden, aber auch über eine große Vielfalt frei wählbarer Registereinstellungen, getrennt für jedes Manual, mit anderen Effekten kombinierbar sind. Beim Synthesizer verwendet man — aus der Computertechnik übernommen — für die Klangfarbeneinstellung meist den Begriff Programm.
 
II
Register
 das, ein kleiner Speicherbereich innerhalb eines Prozessors, der bei der Verarbeitung von Daten z. B. zur Speicherung von Zwischenergebnissen, Operanden oder Adressen eingesetzt wird. Da Register eine sehr kurze Zugriffszeit haben, kann sich die Rechenzeit von Programmen durch deren Einsatz verringern.
 
Man unterscheidet Register nach ihrem Verwendungszweck: Zur Aufnahme von Operanden dienen der Akkumulator, das Multiplikatorregister und das Linkregister. Ein Pufferregister (engl. memory buffer register) dient der Kommunikation mit dem Hauptspeicher. Im Befehlsregister (engl. instruction register) befindet sich der aktuell zu bearbeitende Befehl, im Speicheradressregister (engl. memory adress register) steht die Adresse des Speicherplatzes, der als nächstes anzusprechen ist.

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Re|gịs|ter, das; -s, - [mhd. register < mlat. registrum = Verzeichnis < spätlat. regesta, eigtl. subst. Neutr. Pl. des 2. Part. von lat. regerere = zurückbringen; eintragen, aus: re- = wieder, zurück u. gerere (2. Part.: gestum) = tragen, ausführen]: 1. a) alphabetisches Verzeichnis von Namen, Begriffen o. Ä. in einem Buch; ↑Index (1): ein vollständiges, ausführliches R.; am Ende des Atlasses befindet sich ein R.; die Anthologie hat ein R.; der letzte Band des Werkes enthält das R.; im R. nachschlagen; eine Textstelle mithilfe des -s auffinden; b) stufenförmig geschnittener u. mit den Buchstaben des Alphabets versehener Rand der Seiten von Telefon-, Wörter-, Notizbüchern o. Ä., mit dessen Hilfe das Nachschlagen erleichtert wird; c) amtlich geführtes Verzeichnis rechtlicher Vorgänge von öffentlichem Interesse: das R. des Standesamtes; ... sollen in Zukunft die ... Kantone die R. über die zum Abschluss von Viehverschreibungen ermächtigten Geldinstitute und Genossenschaften führen (Vaterland 27. 3. 85, 14); eine Eintragung im R. löschen; einen Namen ins R. eintragen lassen; *altes/langes R. (ugs. scherzh.; alter/großer Mensch); d) (früher) [vom Aussteller angefertigte] Sammlung der Abschriften von Urkunden, Rechtsfällen o. Ä. 2. (Druckw.) genaues Aufeinanderpassen der Druckseiten, des Satzspiegels auf Vorder- u. Rückseite: R. halten. 3. (Musik) a) (bei Orgel, Harmonium, Cembalo) Gruppe von Pfeifen, Zungen, Saiten, durch die Töne gleicher Klangfarbe erzeugt werden: ein R. bedienen, ziehen (den entsprechenden Knopf, Hebel, 1Zug 4 a o. Ä. dafür bedienen); eine Orgel mit vierzig -n; *alle R. ziehen (alles aufbieten; alle verfügbaren Mittel, alle Kräfte aufwenden): er zog alle R., um sie zu überreden; andere R. ziehen (stärkere Mittel einsetzen; einen nachdrücklicheren Ton anschlagen); b) (bei der menschlichen Singstimme, auch bei bestimmten Blasinstrumenten) Bereich von Tönen, die, je nach Art der Resonanz, der Schwingung o. Ä., gleiche od. ähnliche Färbung haben: die R. einer Trompete, einer Klarinette; bei der Stimmbildung wird ein klanglicher Ausgleich zwischen den -n angestrebt. 4. (EDV) kleiner ↑Speicher (2 b) für die kurzzeitige Speicherung von Daten.

Universal-Lexikon. 2012.