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Determination
Determinierung; Festlegung

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De|ter|mi|na|ti|on 〈f. 20
1. Begriffsbestimmung, Abgrenzung
2. 〈Biol.〉 Vorgang, durch den eine bestimmte Entwicklungsrichtung eines Körperteils festgelegt wird
[<lat. determinatio „Begrenzung“]

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De|ter|mi|na|ti|on, die; -, -en [lat. determinatio = Abgrenzung]:
1. (Philos.) Bestimmung eines Begriffs durch einen nächstuntergeordneten, engeren.
2. (Biol.) das Festgelegtsein eines Teils des Keims für die Ausbildung eines bestimmten Organs.
3. (Psychol.) das Bedingtsein aller psychischen Phänomene durch genetische Faktoren.
4. (bildungsspr.) Bestimmung, Zuordnung.

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Determination
 
[zu lateinisch determinare »abgrenzen«] die, -/-en,  
 1) allgemein: Bestimmung, Zuordnung.
 
 2) Biologie: Bestimmung der systematischen Zugehörigkeit von Tieren und Pflanzen (biologisches System).
 
 3) Entwicklungsphysiologie: die Festlegung, welche genetisch fixierten Entwicklungsschritte einer embryonalen Zelle (mit weitgehenden Entwicklungsmöglichkeiten) bei der anschließenden Differenzierung realisiert werden.
 
 4) Logik: in der Logik der Intension die Verdeutlichung eines Begriffes, bei dem eine Definition durch Angabe von Oberbegriff (»genus proximum«) und artbildendem Unterschied (»differentia specifica«) nicht möglich ist (z. B. Bestimmung von »Rot« durch »Farbe«), durch die Angabe kennzeichnender Merkmale (Distinktion).
 
 5) Psychologie: das Bedingtsein aller psychischen Phänomene durch genetische Faktoren, durch physiologischen Einflüsse oder durch innerpsych. (z. B. Motivation) und soziale (z. B. Milieu) Gegebenheiten; eine sozialfigurale Determination ist nach W. Hellpach die Bedingtheit des Verhaltens eines Individuums durch den es umgebenden Personenkreis, eine sozialorganische Determination die Bedingtheit des Gesamtverhaltens eines Individuums durch bestimmte biologische Tatbestände.
 
 6) Sprachwissenschaft: 1) Bezeichnung für die Beziehung zwischen zwei sprachlichen Elementen, deren eines das andere näher bestimmt (z. B. bestimmt in dem Ausdruck »eine begründete Annahme« das Adjektiv »begründet« sein Substantiv »Annahme« näher); 2) in der Glossematik Bezeichnung für die Beziehung im Sinne einer einseitigen Abhängigkeit zwischen zwei sprachlichen Elementen (so fordert z. B. die Präposition »für« ein Objekt im Akkusativ).
 

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De|ter|mi|na|ti|on, die; -, -en [lat. determinatio = Abgrenzung]: 1. (Philos.) Bestimmung eines Begriffs durch einen nächstuntergeordneten, engeren. 2. (Biol.) das Festgelegtsein eines Teils des Keims für die Ausbildung eines bestimmten Organs. 3. (Psych.) das Bedingtsein aller psychischen Phänomene durch äußere od. innerseelische Gegebenheiten. 4. (bildungsspr.) Bestimmung, Zuordnung.

Universal-Lexikon. 2012.