Erotik
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Sịnn|lich|keit 〈f. 20; unz.〉 sinnl. Wesen, Empfänglichkeit für geschlechtl. Genuss
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die S. der Kunst des Barocks.
2. <o. Pl.>↑ sinnliches (2) Verlangen:
eine hingebungsvolle, zügellose S.
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Sinnlichkeit,
1) eine physiologische Fähigkeit des Menschen, Reize einer »Außenwelt« mittels spezieller Sinnesorgane (Augen, Ohren u. a.) oder über die gesamte Körperoberfläche (Haut) aufzunehmen und zu empfinden; 2) Empfänglichkeit für Sinnengenuss; 3) im philosophisch-psychologischen Bereich Bezeichnung des rezeptiven Teils des menschlichen Erkenntnisvermögens, Bilder und Vorstellungen mittels der Sinne auf- und wahrzunehmen. Die Gegenstände der Erkenntnis werden durch die Sinnlichkeit »gegeben« (I. Kant), andererseits durch den Intellekt »gedacht«, d. h. geformt. Gegen die Ansicht der Rationalisten, Sinnlichkeit sei als unterster der unwichtigste oder ein störender Faktor im Erkenntnisprozess, hebt Kant die fundamentale Bedeutung der Sinnlichkeit als konstitutives Element für das Denken und Erkennen hervor. Im deutschen Idealismus (J. G. Fichte, F. W. J. Schelling, G. W. F. Hegel) wird Sinnlichkeit als bloße Modifikation des Geistes bestimmt, während der Materialismus sie zum Erkenntnisprinzip (Sensualismus) erhebt. - In der Ethik bezeichnet Sinnlichkeit die Gesamtheit sinnlicher Triebfedern und individueller Neigungen als Bestimmungsgründe des menschlichen Wollens (bei Kant im Gegensatz zur Autonomie der praktischen Vernunft).
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Sịnn|lich|keit, die; - [1: mhd. sin(ne)līcheit]: 1. das den Sinnen (1 a) zugewandte Sein: die S. der Kunst des Barocks. 2. sinnliches (2) Verlangen: eine hingebungsvolle, zügellose S.; seine S. nicht beherrschen; Sie war von einer tollen, unersättlichen S., die er zuerst schamlos fand (Bredel, Väter 303); Ihre ... Augen fiebern vor S. (Kinski, Erdbeermund 294).
Universal-Lexikon. 2012.