1. ein Unrecht, einen Fehler wieder in Ordnung bringen:
einen Fehler, Schaden gutmachen.
Syn.: aufkommen für, ↑ einstehen für, geradestehen für, 2haften für.
2. sich für etwas erkenntlich zeigen:
Sie haben mir so oft geholfen. Wie kann ich das gutmachen?
3. bei etwas einen bestimmten Gewinn machen, etwas als Überschuss behalten:
bei dem Geschäft hat er Geld gutgemacht.
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gut||ma|chen 〈V. tr.; hat〉
1. etwas tun, um für Unrecht od. Schaden Ersatz zu schaffen (durch Leistung od. Entschuldigung)
2. finanziellen Gewinn erzielen
● wie kann ich mein Unrecht jemals (wieder) \gutmachen?; das ist nicht (kaum) wieder gutzumachen; Geld \gutmachen; →a. gut
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gut|ma|chen <sw. V.; hat:
1.
a) ein Unrecht, einen Fehler wieder so gut wie möglich in Ordnung bringen:
ein Versäumnis, einen Schaden, eine Unhöflichkeit g.;
er hat viel an ihr gutzumachen (hat ihr großes Unrecht getan);
b) sich für etw. erkenntlich zeigen, revanchieren:
Sie haben mir so oft geholfen, ich weiß gar nicht, wie ich das wieder g. soll.
2. für sich einen Überschuss erzielen:
er hat bei dem Geschäft 50 Euro gutgemacht.
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gut|ma|chen <sw. V.; hat: 1. a) ein Unrecht, einen Fehler wieder so gut wie möglich in Ordnung bringen: ein Versäumnis, einen Schaden, eine Unhöflichkeit g.; und dann, sagte er, hätte er auch noch etwas gutzumachen (Schnurre, Bart 189); er hat viel an ihr gutzumachen (hat ihr großes Unrecht getan); Aber alles kann auch die Zeit nicht g. (ausgleichen; Gaiser, Schlußball 160); b) sich für etw. erkenntlich zeigen, revanchieren: Sie haben mir so oft geholfen, ich weiß gar nicht, wie ich das g. soll. 2. für sich einen Überschuss erzielen: er hat bei dem Geschäft 50 Mark gutgemacht; Nach fünf Kilometern lag er schon vorne, hatte 14 Sekunden gegen Grönningen ... und 18 Sekunden vor Sixten Jernberg gutgemacht (Olymp. Spiele 23).
Universal-Lexikon. 2012.