Akademik

wahrnehmen
perzipieren; realisieren; mitbekommen (umgangssprachlich); merken; zur Kenntnis nehmen; registrieren; sehen; erblicken; hören; vernehmen; fühlen; apperzipieren

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wahr|neh|men ['va:ɐ̯ne:mən], nimmt wahr, nahm wahr, wahrgenommen <tr.; hat:
1. mit den Sinnen aufnehmen, erfassen:
eine Gestalt, ein Geräusch, einen Geruch wahrnehmen.
Syn.: ansichtig werden (geh.), bemerken, beobachten, entdecken, erkennen, gewahr werden (geh.), hören, merken, mitbekommen, registrieren, sehen, spüren, verspüren.
2.
a) (etwas, was sich als Möglichkeit o. Ä. anbietet) nutzen:
seinen Vorteil wahrnehmen; jede Gelegenheit wahrnehmen, etwas zu erreichen.
Syn.: ausnutzen (bes. nordd.), ausnützen (bes. südd.), gebrauchen, nutzen (bes. nordd.), nützen (bes. südd.).
b) berücksichtigen, vertreten:
die Interessen seiner Firma wahrnehmen.

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wahr||neh|men 〈V. tr. 187; hat
1. durch Sinnesorgane aufnehmen: hören, sehen, fühlen u. schmecken
2. bemerken
3. nutzen, ausnutzen
4. einhalten (Frist, Termin)
● die Gelegenheit \wahrnehmen, etwas zu tun; ein Geräusch \wahrnehmen; jmds. Interessen \wahrnehmen jmds. I. vertreten, so handeln, wie es in jmds. Interesse liegt; in der Ferne einen Lichtschein \wahrnehmen; ein Recht \wahrnehmen ein R. behaupten [<mhd. war nemen <ahd. wara neman; zu ahd. wara „Aufmerksamkeit“ (→ wahren) + nehmen]

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wahr|neh|men <st. V.; hat [mhd. war nemen, ahd. wara neman, zu veraltet Wahr (wahren), eigtl. = einer Sache Aufmerksamkeit schenken, etw. in Aufmerksamkeit nehmen]:
1. (als Sinneseindruck) aufnehmen; bemerken, gewahren:
ein Geräusch, einen Geruch, einen Lichtschein w.;
seine Umwelt in einer bestimmten Weise w.;
ich habe es, sie gar nicht bewusst wahrgenommen;
er hat so fest geschlafen, dass er [von dem Gewitter] überhaupt nichts wahrgenommen hat;
sie nimmt jede noch so kleine Bewegung, Veränderung sofort wahr;
etw. an jmdm. w.
2.
a) etw., was sich (als Möglichkeit o. Ä.) anbietet, nutzen, ausnutzen:
eine Gelegenheit, seinen Vorteil, eine Chance w.;
b) (bes. Amtsspr.) sich [stellvertretend] um etw. kümmern [was einen anderen betrifft]:
jmds. Angelegenheiten, Interessen w.;
einen Termin w. (bes. Rechtsspr.; bei etw. anwesend sein);
eine Frist w. (einhalten);
eine Aufgabe w. (übernehmen).

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wahr|neh|men <st. V.; hat [mhd. war nemen, ahd. wara neman, zu veraltet Wahr (↑wahren), eigtl. = einer Sache Aufmerksamkeit schenken, etw. in Aufmerksamkeit nehmen]: 1. (als Sinneseindruck) aufnehmen; bemerken, gewahren: ein Geräusch, einen Geruch, einen Lichtschein w.; seine Umwelt in einer bestimmten Weise w.; ich habe es, sie gar nicht bewusst wahrgenommen; er hat so fest geschlafen, dass er [von dem Gewitter] überhaupt nichts wahrgenommen hat; sie nimmt jede noch so kleine Bewegung, Veränderung sofort wahr; ... verwirft auch Heinrich Mann die ihn umgebende Wirklichkeit, die er nicht w. will (Reich-Ranicki, Th. Mann 119); das apulische Gras ... ist ... schlichtes Landschaftskleid, das vom Auge eher als Bodenfärbung denn als eigenständiges pflanzliches Leben wahrgenommen wird (Stern, Mann 388); da Dom Miguel wohl wahrnahm, dass wir ... auf seine Belehrungen ... nicht sonderlich merkten, so hielt er sich zu Dona Maria Pia (Th. Mann, Krull 414); etw. an jmdm. w. (feststellen); dass ökologische Probleme wahrgenommen (erkannt) werden (natur 10, 1991, 89). 2. a) etw., was sich (als Möglichkeit o. Ä.) anbietet, nutzen, ausnutzen: eine Gelegenheit, seinen Vorteil, eine Chance w.; um eine weitere Möglichkeit zur Anpassung an die dünne Höhenluft ... wahrzunehmen (NZZ 5. 9. 86, 45); Andere vermuten, dass sie das Angebot einer Reise nach Asien wahrgenommen hat (Kronauer, Bogenschütze 341); b) (bes. Amtsdt.) sich [stellvertretend] um etw. kümmern [was einen anderen betrifft]: jmds. Angelegenheiten, Interessen w. (vertreten); einen Termin w. (bes. Rechtsspr.; bei etw. anwesend sein); eine Frist w. (einhalten); eine Aufgabe w. (übernehmen); Die Belange einzelner Mittelstandgruppen werden von Interessenverbänden ... wahrgenommen (Fraenkel, Staat 198).

Universal-Lexikon. 2012.