befolgen; erfüllen; beherzigen; (sich etwas) zu Herzen nehmen (umgangssprachlich); (sich) halten (an)
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ein|hal|ten ['ai̮nhaltn̩], hält ein, hielt ein, eingehalten:1. <tr.; hat sich an etwas, was als verbindlich gilt, [weiterhin] halten, sich danach richten:
eine Bestimmung einhalten; einen Termin, sein Versprechen einhalten.
2. <tr.; hat nicht von etwas abweichen:
die vorgeschriebene Geschwindigkeit, den Abstand einhalten; einen Kurs einhalten.
3. <itr.; hat (mit seinem Tun) plötzlich für kürzere Zeit innehalten:
im Lesen, in der Arbeit einhalten.
Syn.: ↑ unterbrechen.
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ein||hal|ten 〈V. 160; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. vereinbarungsgemäß erfüllen (Verabredung), pünktlich befolgen
2. an etwas festhalten (Termin)
3. eine Naht, einen Saum \einhalten etwas zusammenziehen od. kleine Fältchen legen
4. einer bestimmten Vorgabe folgen
● die Zeit \einhalten pünktlich sein, zur festgesetzten Zeit kommen; im Straßenverkehr sollten die gebotenen Sicherheitsabstände jederzeit eingehalten werden
II 〈V. intr.〉 aufhören, innehalten, zögern ● halt ein!; mit etwas \einhalten mit etwas aufhören, innehalten; mit Lesen, Sprechen \einhalten
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ein|hal|ten <st. V.; hat:
er hielt in der/mit der Arbeit ein;
halt ein!
2.
a) (veraltet) aufhalten, zum Stillstand bringen:
ein Pferd e.;
b) (landsch.) bei sich zurückhalten, nicht von sich geben:
das Kind kann es (den Harn, Stuhl) nicht mehr e.
3.
a) (etwas, was als verbindlich gilt, eine Verpflichtung) befolgen, erfüllen, sich daran halten, danach richten:
sein Versprechen e.;
eine strenge Diät e.;
b) nicht von etw. abweichen, sondern es beibehalten:
die vorgeschriebene Geschwindigkeit e.
4. (Schneiderei) durch kleine Fältchen, Abnäher o. Ä. die Weite, Breite von etw. verringern:
den Ärmel etwas e.
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ein|hal|ten <st. V.; hat: 1. (geh.) mit seinem Tun [vorübergehend] aufhören; innehalten: er hielt in der/mit der Arbeit ein; halt ein! 2. a) (veraltet) aufhalten, zum Stillstand bringen: kann ich doch die Pferde nicht e.! (Winckler, Bomberg 95); b) (landsch.) bei sich zurückhalten, nicht von sich geben: die Kuh hält die Milch ein; Sie war nicht zu trösten, sie konnte auch ihr Weinen nicht e. (Alexander, Jungfrau 149); das Kind kann es (den Harn, Stuhl) nicht mehr e. 3. a) (etwas, was als verbindlich gilt, eine Verpflichtung) befolgen, erfüllen, sich daran halten, danach richten: einen Termin, sein Versprechen e.; eine strenge Diät e.; Überall, wo Menschen sich treffen und Handel treiben, müssen Normen eingehalten werden (Brückenbauer 37, 1985, 25); Ausgerechnet er ... hatte darüber zu wachen, dass die Polizeistunde eingehalten und nicht unerlaubt getanzt wurde (Gregor-Dellin, Traumbuch 140); Überhaupt wurde die Hierarchie auf den unteren Rängen genauso streng eingehalten wie unter den Würdenträgern bei Hof (Dönhoff, Ostpreußen 12); b) nicht von etw. abweichen, sondern es beibehalten: die vorgeschriebene Geschwindigkeit, den Abstand e.; einen Kurs e. 4. (Schneiderei) durch kleine Fältchen, Abnäher o. Ä. die Weite, Breite von etw. verringern: den Ärmel etwas e. ∙ 5. <e. + sich> zu Hause bleiben, nicht aus dem Hause gehen: Der Gesandte ist unpass und wird sich also einige Tage e. (Goethe, Werther II, 20. Oktober 1771).
Universal-Lexikon. 2012.