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Ärgernis
Plage; Schererei (umgangssprachlich)

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Är|ger|nis ['ɛrgɐnɪs], das; -ses, -se:
etwas, worüber sich jmd. ärgert, woran jmd. Anstoß nimmt, was für jmdn. ärgerlich, unangenehm, anstößig, skandalös ist:
seine häufige Abwesenheit war ein Ärgernis für die Chefin.
Syn.: Ärger, Unannehmlichkeit, Verdruss.

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Ạ̈r|ger|nis 〈n. 11
1. Ärger, Anstoß, etwas Ärgerliches
2. eine anstoßerregende Handlung, Verletzung des religiösen od. sittlichen Gefühls
● \Ärgernis erregen; es ist jedesmal ein \Ärgernis für mich [→ ärgern]

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Ạ̈r|ger|nis, das; -ses, -se [im 15. Jh. ergerniß]:
1. <o. Pl.> Anstoß, Verletzung des [religiösen od. sittlichen] Gefühls:
bei jmdm. Ä. erregen;
Ä. an etwas nehmen;
Erregung öffentlichen -ses (Rechtsspr.; Verletzung des sittlichen Gefühls in geschlechtlicher Hinsicht [z. B. durch öffentlich vorgenommene sexuelle Handlungen]).
2. etw. Ärgerliches, Anstößiges, Skandalöses:
es ist jedes Mal ein Ä. für mich (es ärgert mich jedes Mal), wenn ich so etwas sehe;
diese Kerle sind ein Ä., stellen ein Ä. dar;
dieses Bauwerk ist ein öffentliches Ä. (bei seinem Anblick empfindet man Ärger).
3. <meist Pl.> Ärger (2), Unannehmlichkeit; Widerwärtigkeit:
berufliche -se;
die kleinen -se des Alltags.

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Ärgernis,
 
1) Recht: die Verletzung vornehmlich des sittlichen Gefühls. Nach § 183 a StGB ist strafbar, wer sexuelle Handlungen öffentlich vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr); zu unterscheiden vom Exhibitionismus, dessen Strafbarkeit lediglich eine Belästigung voraussetzt. Nach dem österreichischen StGB ist die Vornahme von Handlungen, die geeignet sind, Ärgernis zu erregen, in vielfältiger Weise strafbar (z. B. §§ 188, 189, 191, Straftaten gegen den religiösen Frieden und die Ruhe der Toten; §§ 218, 219, 221 Straftaten gegen die Sittlichkeit). Nach dem schweizerischen StGB ist strafbar, wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt (sexuelle Belästigung, Art. 198).
 
 2) Theologie: im Neuen Testaments Begriff für die von Heiden oder Juden als Provokation (griechisch skándalon »Fallstrick«, eigentlich »schnellender Teil einer Falle«) empfundene Tatsache des Kreuzestodes Jesu, durch die sie daran gehindert werden, zum Glauben an Jesus Christus zu kommen (Römerbrief 9, 33; 1. Korintherbrief 1, 23). Außerdem kennt das Neue Testament das Ärgernis, das durch die Unterschiede in der Gewissheit des Glaubens zwischen den Gemeindegliedern und durch die Verbreitung von Irrlehren entsteht (Römerbrief 16, 17).
 
Die katholische Moraltheologie bezeichnet in Anlehnung an den neutestamentlichen Sprachgebrauch mit Ärgernis ein (provokatives) Verhalten, das Anlass für das Fehlverhalten eines anderen sein kann. Das Ärgernisgeben ist dort gerechtfertigt, wo es im radikalen Einsatz für eine gute Sache unvermeidlich wird, Anstoß zu erregen; es ist dort nicht gerechtfertigt, wo es mit Rücksicht auf andere vermeidbar wäre (vergleiche 1. Korintherbrief 8).

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Ạ̈r|ger|nis, das; -ses, -se [im 15. Jh. ergerniß]: 1. <o. Pl.> Anstoß, Verletzung des [religiösen od. sittlichen] Gefühls: bei jmdm. Ä. erregen; jmdm. ein Ä. geben (veraltend; jmdn. kränken); Ä. an etwas nehmen (veraltend; Anstoß an etwas nehmen); Erregung öffentlichen -ses (Rechtsspr.; Verletzung des sittlichen Gefühls eines durchschnittlichen Beobachters in geschlechtlicher Hinsicht [z. B. durch öffentlich vorgenommene sexuelle Handlungen]); Die Polizei ... steckte sie ins Untersuchungsgefängnis, wo sie eine Anklage wegen Erregung öffentlichen -ses erwartet (MM 10. 8. 72, 17). 2. etw. Ärgerliches, Anstößiges, Skandalöses: es ist jedes Mal ein Ä. für mich (es ärgert mich jedes Mal), wenn ich so etwas sehe; diese Kerle sind ein Ä.; dieses Bauwerk ist ein öffentliches Ä. (es ärgert die Betrachter); stellen die Stadtstreicher ... doch ein Ä. dar, weil sie Verunreinigungen schaffen (Klee, Pennbrüder 79). 3. <meist Pl.> Ärger (2), Unannehmlichkeit; Widerwärtigkeit: die kleinen -se des Alltags; Wir werden noch viele Enttäuschungen und -se erleben (Dönhoff, Ära 177); berufliche -se; konstruktionsbedingte -se wie schlechte Sitze oder eine hakende Schaltung (ADAC-Motorwelt 10, 1985, 68). ∙ 4. <auch: die; -, -se:> und innerlich verzehrt' ihn die Ä. (Goethe, Egmont V).

Universal-Lexikon. 2012.