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eig|nen ['ai̮gnən], eignete, geeignet <+ sich>:a) die Befähigung (zu etwas) haben:
er eignet sich für diese Beschäftigung; ich eigne mich nicht zum Lehrer.
Syn.: befähigt sein, fähig sein, geeignet sein, tauglich sein.
b) sich gut (für/als etwas) verwenden lassen:
dieser Teppich eignet sich nicht für diesen Zweck, fürs Büro; das Buch eignet sich auch sehr gut als Schullektüre.
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eig|nen 〈V.; hat〉
I 〈V. intr.〉 jmdm. \eignen
1. 〈eigtl.〉 ihm gehören
2. 〈heute; geh.〉 ihm eigentümlich sein
● ihm eignet eine große Güte, viel Verständnis
II 〈V. refl.〉 sich \eignen für, zu passend, brauchbar, tauglich, fähig sein für, zu ● er eignet sich nicht für diese Aufgabe, diesen Beruf; sie eignet sich zur Schauspielerin; für etwas besonders geeignet sein; ein geeignetes Mittel finden für, gegen
[→ eigen]
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eig|nen <sw. V.; hat [mhd. eigenen, ahd. eiginēn = in Besitz nehmen, haben]:
1. (geh.) jmdm., einer Sache als Merkmal, Eigenschaft zugehören:
ihr eignet eine gewisse Schüchternheit.
2. <e. + sich> die erforderlichen, zweckentsprechenden Eigenschaften besitzen; geeignet sein:
sich [nicht] als/zum Lehrer e.;
sich als Geschenk, zum Verschenken e.
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eig|nen <sw. V.; hat [mhd. eigenen, ahd. eiginēn = in Besitz nehmen, haben]: 1. (geh.) jmdm., einer Sache als Merkmal, Eigenschaft zugehören: ihr eignet eine gewisse Schüchternheit; eine bleiche, aschgraue Färbung eignete ihrer Stimme (K. Mann, Wendepunkt 35); ... Antriebsaggregate, denen die Kraft von Panzermotoren eignet (Berger, Augenblick 69). 2. <e. + sich> die erforderlichen, zweckentsprechenden Eigenschaften besitzen; geeignet sein: sich [nicht] als/zum Lehrer e.; sich als Geschenk, zum Verschenken e.; die Beiträge eigneten sich eher für eine Zeitschrift als für eine Zeitung (Niekisch, Leben 226); Er hatte ... Zähne, die sich für eine Zahnpastareklame geeignet hätten (Ott, Haie 229); Ich eigne mich nicht für den Posten (Erich Kästner, Fabian 17); niemand hätte sich dazu so hervorragend geeignet wie Walter (Schnurre, Bart 33). ∙ 3. a) sich zu Eigen geben: Was ist das für ein Gott, der einem Menschen eignet (Lessing, Nathan III, 1); b) sich zu Eigen machen, aneignen: Möchten sie (= die Menschen) Vergangnes mehr beherz'gen, Gegenwärt'ges, formend, mehr sich e. (Goethe, Pandora 1074 f.); c) zu Eigen geben, übergeben, zuführen: so führen wir noch heute Nacht den Anschlag aus, der mir das Mädchen eignet (Goethe, Claudine 506); d) in eine bestimmte Stellung, einen bestimmten Status o. Ä. bringen: So eign' ich dich zu meiner lieben Braut (Wieland, Oberon 5, 41); e) (für einen bestimmten Zweck) benutzen, verwenden, nehmen: in der Küche, wo man das Nudelbrett als Tisch eignete und sich um dasselbe herumsetzte (Rosegger, Waldbauernbub 106).
Universal-Lexikon. 2012.