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konträr
gegenteilig; widersprüchlich; advers; gegensätzlich; entgegengesetzt; antithetisch; widersinnig; paradox

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kon|trär [kɔn'trɛ:ɐ̯] <Adj.>:
gegensätzlich:
er vertrat einen konträren Standpunkt.

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kon|trär 〈Adj.〉
1. gegensätzlich, entgegengesetzt
2. widrig
● \konträre Ansichten, Meinungen, Ideen [<frz. contraire „gegensätzlich, entgegengesetzt“; zu lat. contra „gegen“]
Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).

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kon|t|rär <Adj.> [frz. contraire < lat. contrarius, zu: contra = gegen] (bildungsspr.):
entgegengesetzt, gegensätzlich:
-er Meinung, Auffassung sein;
-e Ziele verfolgen.

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konträr
 
[lateinisch-französisch],
 
 1) bildungssprachlich für: entgegengesetzt, gegensätzlich.
 
 2) Logik: inkompatibel, gesagt von zwei Aussagen, die jeweils die Negation der anderen implizieren. Zwei konträre Aussagen können nicht zugleich wahr sein; wohl aber können beide falsch sein. Im logischen Quadrat der Syllogistik stehen das universell bejahende Urteil (»Alle M sind P«) und das universell verneinende Urteil (»Kein M ist P«) in einem konträren Verhältnis. Behauptet man zwei konträre Aussagen, so begeht man einen Widerspruch. Beispiel: »Alle Primzahlen sind ungerade« und »Keine Primzahl ist ungerade« sind konträre Aussagen.

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kon|trär <Adj.> [frz. contraire < lat. contrarius, zu: contra = gegen] (bildungsspr.): entgegengesetzt, gegensätzlich: Wir waren in ... allen Dingen -er Meinung (Zwerenz, Kopf 172); die von der Staatsanwaltschaft benannten Sachverständigen, die ja bekanntermaßen eine -e Auffassung vertreten (Welt 14. 11. 64, 16).

Universal-Lexikon. 2012.