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ge|gen|tei|lig ['ge:gn̩tai̮lɪç] <Adj.>:das Gegenteil bildend, ausdrückend:
sie ist gegenteiliger Meinung, Ansicht; gegenteilige Behauptungen; der zweite Gutachter kommt zum gegenteiligen Ergebnis; das Mittel hatte gerade die gegenteilige Wirkung.
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ge|gen|tei|lig 〈Adj.〉 das Gegenteil von etwas bildend, entgegengesetzt ● \gegenteiliger Meinung sein; im \gegenteiligen Fall; die Maßnahme war von \gegenteiliger Wirkung
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ge|gen|tei|lig <Adj.>:
das Gegenteil bildend, ausdrückend; entgegengesetzt:
er ist -er Ansicht;
das Gericht hat g. (im entgegengesetzten Sinn) entschieden.
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ge|gen|tei|lig <Adj.>: das Gegenteil bildend, ausdrückend; entgegengesetzt: er ist -er Ansicht; Trotz -er Mitteilung der Familie war die Polizei in die Kontakte mit den Geiselnehmern von vornherein eingeschaltet gewesen (Saarbr. Zeitung 10. 7. 80, 14); das Gericht hat g. (im entgegengesetzten Sinn) entschieden.
Universal-Lexikon. 2012.