Savigny
['zavɪnji], Friedrich Carl von, Rechtslehrer und preußischer Staatsminister, * Frankfurt am Main 21. 2. 1779, ✝ Berlin 25. 10. 1861; 1803 Professor in Marburg, 1808 in Landshut, 1810 in Berlin, seit 1811 Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften, 1817 Mitglied des preußischen Staatsrates, 1819-41 Geheimer Oberrevisionsrat am Revisions- und Kassationshof für die Rheinprovinz, 1842-48 Minister für Gesetzesrevision (unter Aufgabe des Lehramts), 1847 Präsident des Staatsrats. - Savigny war der einflussreichste deutsche Jurist des 19. Jahrhunderts. Gemeinsam mit K. F. Eichhorn gab er seit 1815 die »Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft« heraus, mit der sich die Gründung der historischen Rechtsschule verbindet. Ihr Programm ist nicht nur die Darstellung des geltenden Rechts auf der Grundlage des historisch überlieferten Materials, sondern zugleich die rechtstheoretische Annahme, das geltende Recht lasse sich nicht aus evidenten, naturrechtlichen Einsichten ableiten, sondern nur als Produkt des sich in der Geschichte »organisch« entwickelnden »Volksgeistes« auffassen. Deshalb lehnte Savigny im »Kodifikationsstreit« (1814) mit A. F. J. Thibaut eine umfassende, einheitliche Privatrechtsgesetzgebung strikt ab. Eine herausragende Stellung nimmt Savignys achtbändiges »System des heutigen römischen Rechts« (1840-49) in der Privatrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts ein, in dem von wenigen allgemeinen Grundbegriffen ausgehend der Versuch unternommen wird, das Privatrecht in seiner Gesamtheit »systematisch« darzustellen; auch trug Savigny maßgebend zur Begründung eines internationalen Privatrechts bei.
Weitere Werke: Das Recht des Besitzes (1803); Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (1814); Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter, 6 Bände (1815-31); Das Obligationenrecht als Theil des heutigen römischen Rechts, 2 Bände (1851-53).
Universal-Lexikon. 2012.