Pufendorf,
Samuel Freiherr von (seit 1694), Jurist und Historiker, * Dorfchemnitz (bei Chemnitz) 8. 1. 1632, ✝ Berlin 26. 10. 1694; wurde 1661 Professor des Natur- und Völkerrechts in Heidelberg (erster deutscher Lehrstuhl für Naturrecht), ab 1668 in Lund, 1677 schwedischer Historiograph und Staatssekretär in Stockholm, 1688 brandenburgischer Historiograph und Geheimer Rat in Berlin. - Auf der Grundlage der herrschenden rationalistischen Naturrechtsauffassungen entwickelte Pufendorf das im aufgeklärten Absolutismus führende System der Staatslehre und des Vernunftrechts; Pufendorf führte die Lehren H. Grotius' fort, die von der Erkenntnis der ursprünglichen Hilflosigkeit (»imbecillitas«) und des damit verbundenen Geselligkeitsbedürfnisses (»socialitas«) des mit freiem Willen begabten und nach Selbsterhaltung strebenden Menschen ausgehen. Die Bereitschaft des Menschen, seine Freiheit staatlicher Herrschaft zu unterwerfen, sei Ausdruck seines Willens, sich mit einem Schutz zu umgeben gegen die Übel, die ihm von den Menschen drohen. Er verschmolz die humanistischen Ideale der Menschenwürde und Freiheit mit den neuen Lebensgesetzen des Staates, der Staatsräson und der Souveränität in einer Recht und Moral streng trennenden Pflichtenlehre und durch ein naturrechtlich begründetes Völkerrecht. Die unter dem Pseudonym Severinus de Monzambano veröffentlichte Schrift »De statu imperii germanici,. ..« (1667) zeigte die Irregularität der Reichsverfassung nach den Maßstäben des modernen souveränen Staates, wonach das Reich, staatsrechtlich betrachtet, einem Monstrum vergleichbar (»monstro simile«) sei. Die Lehren Pufendorfs, besonders sein Hauptwerk »De jure naturae et gentium libri octo« (1672), gewannen in Deutschland beherrschenden Rang, der bis I. Kant fortdauerte.
H. Welzel: Die Naturrechtslehre P.s (1958);
H. Denzer: Moralphilosophie u. Naturrecht bei S. P. (1972);
A. Randelzhofer: Die Pflichtenlehre bei S. von P. (1983).
Universal-Lexikon. 2012.