Prädikatsweine,
in Deutschland übliche Bezeichnung für Qualitätsweine mit Prädikat in den Prädikatsstufen Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung ist das nach Rebsorte und Anbaugebiet festgelegte Mindestmostgewicht, die Erzeugung aus Trauben eines einzigen Bereiches (Herkunftsbegrenzung) und der Verzicht auf Anreicherung des Mostes mit Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehaltes. In Österreich Bezeichnung für Qualitätsweine besonderer Reife und Leseart mit ähnlichen Qualitätsnormen. Prädikatsstufen sind hier Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Ausbruch, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Neben der Anreicherung ist auch die Süßung des Weines mit unvergorenem Traubenmost (Süßreserve) verboten.
Universal-Lexikon. 2012.