Bee|ren|aus|le|se 〈f. 19〉
1. Auslese von Beeren, bes. Trauben
2. Wein aus vollreifen, ausgelesenen Beeren
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Bee|ren|aus|le|se, die:
1. aus ausgelesenen, edelfaulen, voll- od. überreifen Weinbeeren gewonnener, bes. feiner u. alkoholreicher Wein.
2. Auslese von edelfaulen, voll- od. überreifen Weinbeeren.
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Beerenauslese,
Prädikat für die zweithöchste Stufe von deutsch »Qualitätswein mit Prädikat«; für solche Weine werden nur edelfaule, überreife Beeren verwendet, die meist von Hand ausgelesen werden. Das gesetzlich festgelegte Mindestmostgewicht liegt je nach Rebsorte und Anbaugebiet bei 110 bis 128 Grad Öchsle, in Österreich - Beerenauslese ist hier die zweithöchste Stufe der »Prädikatsweine« - bei 25 Grad KMW (= 128 Grad Öchsle). Charakteristisch für Beerenauslesen sind die dunkelgelbe Farbe, das unverkennbare Aroma der Edelfäule (»Botrytiston«) und der relativ niedrige Alkoholgehalt (mindestens 5,5 Volumenprozent). Beerenauslesen sind sehr lange (bis zu 100 Jahren) lagerfähig. (Trockenbeerenauslese)
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Bee|ren|aus|le|se, die: 1. aus ausgelesenen, edelfaulen, voll- od. überreifen Weinbeeren gewonnener, bes. feiner u. alkoholreicher Wein. 2. Auslese von edelfaulen, voll- od. überreifen Weinbeeren.
Universal-Lexikon. 2012.