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Un|ter|see|boot ['ʊntɐze:ˌbo:t], das; -[e]s, -e:Schiff, das tauchen und längere Zeit unter Wasser fahren kann und besonders für militärische Zwecke eingesetzt wird (Abkürzung: U-Boot): das Unterseeboot geht auf Tauchgang.
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Ụn|ter|see|boot 〈n. 11〉 Schiff, das unter Wasser fahren kann; Sy Tauchboot, 〈kurz〉 U-Boot
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Ụn|ter|see|boot, das [nach engl. Bildungen mit under-sea = »unter (der) See« als Best.]:
Schiff, das tauchen u. längere Zeit unter Wasser fahren kann u. bes. für militärische Zwecke eingesetzt wird.
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Unterseeboot,
Kurzbezeichnung U-Boot, Militärwesen: zur Unterwasserfahrt geeignetes Kriegsschiff. Es besitzt einen wasserdichten, mehrfach unterteilten, in der Regel zigarrenförmigen Rumpf (Druckkörper), nach dessen Festigkeit sich die erreichbare Tauchtiefe richtet. Der Druckkörper enthält die Aufenthalts- und Versorgungsräume der Besatzung, die Operationszentrale mit den Ortungs-, Navigations- und Kommunikationseinrichtungen, Unterwasserhorchgeräten u. a., ferner die Antriebs- und Hilfsmaschinenanlagen, die Betriebsstoff-, Sauerstoff- und Drucklufttanks sowie die Waffenvorräte (Torpedos, Raketen). Der dem Rumpf meist als gesonderter Druckkörper aufgesetzte Turm enthält die Einstiegsluke, die Halterungsvorrichtungen für die Ausfahrgeräte (Periskop, Antennen, Schnorchel, Radarmast) und dient als Ausguckplattform und Schutz der Brückenwache bei Überwasserfahrt.
Zum Tauchen muss ein Unterseeboot sein Gewicht so weit vergrößern, dass es das Gewicht der von ihm verdrängten Wassermenge übertrifft. Das geschieht durch Fluten der Tauch- und Ballastzellen, die bei älteren Zweihüllenbooten den Druckkörper nahezu ganz umgaben, bei neueren Konstruktionen (Einhüllenboote) im Wesentlichen im Bug- und Heckteil des Unterseeboots angeordnet sind. Mithilfe besonderer Trimmzellen wird es so ausgewogen (getrimmt), dass es mit geringen Bewegungen der vorderen (am Bug oder am Turm befindlich) und hinteren Tiefenruder seine Fahrt in der gewünschten Tiefe fortsetzen kann. Zum Auftauchen wird das Wasser aus den Ballast- und Tauchzellen mit Druckluft oder Lenzpumpen wieder herausgedrückt.
Nach der Antriebsart unterscheidet man grundsätzlich zwischen Unterseebooten mit dieselelektrischem Antrieb und Unterseebooten mit Kernenergieantrieb (»Atom-U.«). Dieselelektrisch angetriebene Unterseeboote sind mit Dieselmotoren für die Überwasserfahrt und die Fahrt in geringer Tauchtiefe (mit Schnorchel) sowie mit Elektromotoren für die Unterwasserfahrt in größerer Tiefe ausgerüstet. Die Elektromotoren werden von Akkumulatoren gespeist, die von (mit den Dieselmotoren koppelbaren) Generatoren nachgeladen werden; sie ermöglichen ohne Nachladen heute Unterwasserfahrtstrecken von mehreren Hundert Seemeilen bei kleiner Fahrt. Mit den modernen hoch entwickelten dieselelektrischen Antrieben werden unter und über Wasser bis zu 20 kn erreicht.
Atomunterseeboote können mit ihrem Kernenergieantrieb theoretisch unbegrenzt weite Strecken unter Wasser zurücklegen. Sie zeichnen sich daher durch große Unabhängigkeit von Marinestützpunkten, darüber hinaus durch hohe Geschwindigkeiten (unter Wasser bis zu 35 kn) dank hohen Leistungen des Turbinenantriebs sowie beträchtliche Tauchtiefen (bis zu 450 m und teilweise auch mehr) aus. In der Regel haben moderne Unterseeboote mit Unterwasserverdrängungen ab etwa 4 000 ts einen Kernenergieantrieb, aufgrund ihrer Größe bezeichnet man sie auch als Unterwasserkreuzer oder -schiffe.
Hinsichtlich Bewaffnung und Einsatzzweck unterscheidet man konventionelle Unterseeboote (Angriffsunterseeboote), strategische Unterseeboote (Raketenunterseeboote) und Marschflugkörperunterseeboote. Hauptwaffe der konventionellen Unterseeboote (Unterwasserverdrängungen bis 10 000 ts) ist der Torpedo. Mit ihm werden gegnerische Schiffe (Kriegs- und Handelsschiffe) sowie Unterseeboote bekämpft; Geschützbewaffnung gibt es seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Einige Unterseeboottypen sind daneben auch zum Legen von Seeminen geeignet. Hauptwaffe der strategischen Unterseeboote (Unterwasserverdrängungen 8 000-26 000 ts) sind mit Kernsprengköpfen ausgestattete ballististische Raketen (SLBM) und zum Teil Marschflugkörper (Cruisemissiles, SLCM). Als Marschflugkörperunterseeboote (Unterwasserverdrängungen 4 500-18 000 ts) werden solche Typen bezeichnet, die neben Torpedos v. a. über Cruisemissiles verfügen. Sofern diese Cruisemissiles mit Kernsprengköpfen bestückt sind, gehören die entsprechenden Unterseeboote einsatzmäßig einer »Grauzone« an.
Die aktive Unterseebootabwehr beschränkte sich im Ersten Weltkrieg auf Rammen von Unterseebooten, ihren Beschuss durch Artillerie, den Einsatz von Unterseebootfallen (Handelsschiffe mit getarnt aufgestellter Bewaffnung) und das Werfen von Wasserbomben. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Unterseebootbekämpfung unter und über Wasser durch den Einsatz von Schallortung und Radaraufklärung immer erfolgreicher. Neben den technischen Mitteln verbesserte man v. a. auch die taktischen Maßnahmen: Über den eigentlichen Schutz von Geleitzügen hinaus wurde mit kombinierten Kampfgruppen aus See- und Luftstreitkräften gezielt Jagd auf Unterseeboote gemacht; der heute übliche Begriff für alle Maßnahmen zur Unterseebootbekämpfung lautet dementsprechend U-Jagd.
An der Entwicklung des Unterseeboots waren Erfinder aus mehreren Ländern beteiligt. Die ersten praktischen Versuche mit Unterwasserfahrzeugen sind aus dem 17. und 18. Jahrhundert überliefert. 1851 unternahm der bayerische Unteroffizier Wilhelm Bauer (* 1822, ✝ 1876) vor Kiel die erste Erprobung seines »Brandtauchers«. Die Konstruktion militärisch brauchbarer Unterseeboote gelang aber erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts, nachdem erste Verbrennungsmotoren für die Überwasser- und Elektromotoren für die Unterwasserfahrt zur Verfügung standen. Das Unterseeboot verbesserten v. a. der französische Marineingenieur Gustave Zédé (* 1825, ✝ 1891; er entwarf 1888 das erste französische Unterseeboot) und der amerikanische Erfinder J. P. Holland, der das erste Unterseeboot mit Verbrennung- und Elektromotoren baute. Kurz vor Beginn des Ersten Weltkriegs wurden die bis dahin mit Petroleummotoren getriebenen Unterseeboote durch die Serienreife des Dieselmotors und die Einführung des Kreiselkompasses hochsee- und damit voll frontfähig. Gleichwohl blieben sie bis zum Zweiten Weltkrieg hinsichtlich Formgebung und Auslegung der Antriebsanlage mehr Über- als Unterwasserfahrzeuge, da die Leistung der Elektromotoren und die Batteriekapazität für die Unterwasserfahrt relativ gering waren, Fahrbereich und Geschwindigkeit unter Wasser lagen beim deutschen Typ VII B z. B. bei lediglich 90 sm bei 4 kn Fahrt. Eine entscheidende Verbesserung brachte Mitte des Zweiten Weltkriegs die Einführung des Schnorchels. Erst durch ihn wurde das Unterseeboot zum richtigen Unterwasserfahrzeug, auch wenn der für die gegnerische Aufklärung schon optisch erkennbare Schnorcheleinsatz das Boot zur Fahrt in geringer Wassertiefe zwang.
Eine erhebliche Steigerung der Leistungsfähigkeit unter Wasser (Verdoppelung der Geschwindigkeit, Vervierfachung des Fahrbereichs) erreichten dank größerer Batteriekapazität, stärkerer Elektromotoren und der Unterwasserfahrt angepasster Form des Bootskörpers (Tropfenform) schließlich die deutsche Elektroboote der Typen XXI und XXIII. Erst 1944/45 frontreif geworden und nur noch bedingt zum Einsatz gekommen, baute die weitere Entwicklung konventioneller Unterseeboote in den Siegerstaaten auf diesen deutschen Typen auf. Die in Deutschland während des Krieges vorangetriebene Entwicklung außenluftunabhängiger, leistungsstarker Verbrennungsantriebe (Kreislauf- und Walterantrieb) erreichte bis 1945 nur das Erprobungsstadium. Mit der Entwicklung des Hybridantriebs für Unterseeboote knüpft man neuerdings an die damaligen Versuchsergebnisse an. 1954 lief das erste durch Kernenergie angetriebene Unterseeboot (Nautilus 2) vom Stapel.
Die äußere Konstruktion betreffend, baute man zu Beginn des 20. Jahrhunderts neben kleineren Einhüllenbooten (für den küstennahen Einsatz) v. a. Zweihüllenboote, bei denen der Druckkörper von einer für die Überwasserfahrt günstig geformten Außenhülle mit spitz zulaufendem Bug umgeben war. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist man parallel mit den Fortschritten in der Bau- und v. a. der Antriebstechnik auf die eine schnelle Unterwasserfahrt begünstigende, wirbelfreie Einhüllenkonstruktion mit tropfenförmigem, rundem Vorschiff zurückgekommen.
Unterseeboote für zivile Zwecke nennt man Unterwasserfahrzeuge, meist sind es Tauchboote.
E. Rössler: Gesch. des dt. Ubootbaus, 2 Bde. (21986-87);
E. Rössler: Die dt. Uboote u. ihre Werften. Eine Bilddokumentation über den dt. Ubootbau von 1935 bis heute (Neuausg. 1990);
E. Rössler: Die Sonaranlagen der dt. U-Boote (1991);
E. Bagnasco: Uboote im 2. Weltkrieg (a. d. Engl., 1988);
J. Brennecke: Jäger - Gejagte. Dt. U-Boote 1939-1945 (71989);
D. Botting: Die U. (a. d. Engl., Neuausg. 1992);
H. Ewerth: Die U-Flottille der dt. Marine (21995).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
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Ụn|ter|see|boot, das [nach engl. Bildungen mit under-sea = „unter (der) See“ als Best.]: Schiff, das tauchen u. längere Zeit unter Wasser fahren kann u. bes. für militärische Zwecke eingesetzt wird (Abk.: U-Boot).
Universal-Lexikon. 2012.