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Meu|te|rei [mɔy̮tə'rai̮], die; -, -en:das gemeinsame Auflehnen gegen jmdn., etwas und das Verweigern des Gehorsams durch Soldaten o. Ä.:
auf dem Schiff gab es eine Meuterei.
Syn.: ↑ Aufruhr, ↑ Aufstand, ↑ Erhebung, ↑ Krawall, ↑ Rebellion, ↑ Revolte, ↑ Tumult, ↑ Unruhen <Plural>.
Zus.: Gefangenenmeuterei.
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Meu|te|rei 〈f. 18〉 Empörung, Aufstand mehrerer Personen gegen Vorgesetzte ● es kam zu einer \Meuterei der Matrosen; die \Meuterei im Gefängnis konnte friedlich beendet werden
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Meu|te|rei, die; -, -en [wohl unter Einfluss von mniederd. moiterie, mniederl. moyterie, meuterie zu frz. meute, ↑ Meute]:
Auflehnung einer größeren Zahl von Menschen gegenüber einem Vorgesetzten (bes. bei Soldaten, Gefangenen, Seeleuten):
die M. wurde unterdrückt.
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Meuterei
[zu Meute], Vereinigung mehrerer Personen zu Ungehorsam oder Empörung gegen Vorgesetzte. Die Gefangenenmeuterei (gegen Anstaltsbeamte oder Aufseher) wird nach § 121 StGB mit Freiheitsentzug von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Meuterei liegt bei Gefangenen vor, wenn sie sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften Beamte oder Aufseher nötigen oder tätlich angreifen, gewaltsam ausbrechen oder gewaltsam einem anderen Gefangenen zum Ausbruch verhelfen. Für Soldatenmeuterei ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren nach § 27 Wehrstrafsgesetz angedroht, wenn die zusammengerotteten Soldaten eine Gehorsamsverweigerung, eine Bedrohung, eine Nötigung oder einen tätlichen Angriff begehen. Im Seerecht gibt es der Meuterei ähnliche Tatbestände in §§ 115 f. Seemannsgesetz vom 26. 7. 1957.
In Österreich wird die Meuterei von Soldaten nach den §§ 18, 19 Militärstrafgesetz vom 30. 10. 1970 bestraft.
In der Schweiz wird Meuterei von Gefangenen nach Art. 311 StGB sowie die Aufforderung zu militärischer Meuterei nach Art. 276 Ziffer 2 StGB bestraft. Die militärische Meuterei selbst steht nach Art. 63 des Militärstrafgesetzbuchs unter Strafe.
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Meu|te|rei, die; -, -en [wohl unter Einfluss von mniederd. moiterie, mniederl. moyterie, meuterie zu frz. meute, ↑Meute]: Auflehnung einer größeren Zahl von Menschen gegenüber einem Vorgesetzten (bes. bei Soldaten, Gefangenen, Seeleuten): eine offene M. bricht aus; die M. wurde niedergeschlagen, unterdrückt; ihr Verhalten grenzt an M.; zur M. aufrufen.
Universal-Lexikon. 2012.