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ab|schie|ben ['apʃi:bn̩], schob ab, abgeschoben:1. <tr.; hat
a) von seinem Platz, seiner Stelle schiebend entfernen:
sie hat die Couch [von der Wand] abgeschoben.
Syn.: ↑ abrücken.
b) einem anderen zuschieben:
er hat die Arbeit, die Verantwortung, die Schuld schon immer gern [auf andere] abgeschoben.
Syn.: ↑ abwälzen, sich vom Halse schaffen (ugs.).
2. <tr.; hat
a) gerichtlich des Landes verweisen:
man hat ihn als unerwünschten Ausländer [in sein Heimatland, über die Grenze] abgeschoben.
b) seines Wirkungsbereichs, seines Einflusses berauben [und woanders einsetzen]:
sie hat ihn auf einen untergeordneten Posten abgeschoben.
Syn.: ↑ abschießen (ugs.), ↑ abservieren (ugs.), ↑ absetzen, ↑ ausbooten (ugs.), ↑ entfernen, ↑ entmachten, in die Wüste schicken (ugs.), ↑ kaltstellen (ugs.), seines Amtes entheben (geh.), seines Amtes entkleiden (geh.).
3. <itr.; ist (ugs.) weggehen:
er schob enttäuscht ab.
Syn.: ↑ abhauen (ugs.), sich ↑ absetzen (ugs.), ↑ abziehen, das Weite suchen, sich ↑ davonmachen (ugs.), seines Weges gehen (geh.), sich ↑ trollen (ugs.), sich ↑ verdrücken (ugs.), sich ↑ verziehen (ugs.), von dannen gehen (veraltet).
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ạb||schie|ben 〈V. 212〉
1. etwas \abschieben wegschieben
2. jmdn. \abschieben
2.1 polizeilich ausweisen, des Landes verweisen
2.2 〈fig.〉 seines Einflusses berauben, in den Hintergrund, ins Abseits drängen, auf einen unwichtigen Posten versetzen
● eine Arbeit, Schuld, die Verantwortung \abschieben (von sich weg) jmdm. zuschieben; unerwünschte Personen \abschieben
II 〈V. intr.; ist; umg.〉 (ein wenig widerwillig) weggehen ● nachdem sie ihn beschimpft hatte, schob er beleidigt ab; schieb ab! mach, dass du fortkommst!, du hast hier nichts zu suchen!
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ạb|schie|ben <st. V.>:
1. <hat>
a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen:
das Bett von der Wand a.;
Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen;
b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen:
jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.;
er wurde ohne genaue Angabe des Grundes abgeschoben;
c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen:
einen Funktionär [in die Provinz] a.;
man wollte den invalide gewordenen Arbeiter in die Frührente a.
2. <ist> (salopp) weggehen:
er schob beleidigt ab;
schieb ab!
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ạb|schie|ben <st. V.>: 1. <hat> a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen: das Bett von der Wand a.; Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen; b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen: Ein persischer Student war Zeuge einer fragwürdigen Polizeiaktion geworden und sollte abgeschoben werden (Ossowski, Liebe ist 194); jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.; c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen: einen Funktionär [in die Provinz] a.; Das bedeutet auf keinen Fall, dass Sie sich nicht mehr um die Mutter kümmern sollten oder sie ins Altersheim a. müssten (Frau im Spiegel 31, 1978, 60); Ü ... vor allem bei Älteren, Minderqualifizierten und gesundheitlich Eingeschränkten, die bislang häufig in die Frührente abgeschoben wurden (Woche 14. 2. 97, 13). 2. (salopp) weggehen <ist>: er schob vergnügt ab.
Universal-Lexikon. 2012.