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verteidigen
vertreten; für etwas eintreten; verfechten; rechtfertigen

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ver|tei|di|gen [fɛɐ̯'tai̮dɪgn̩] <tr.; hat:
1. Angriffe (auf jmdn., etwas) abwehren; vor Angriffen schützen:
wer angegriffen wird, darf sich verteidigen; die Demokratie verteidigen; drei Spielerinnen blieben hinten, um das Tor zu verteidigen.
Syn.: decken, eintreten für, wahren, sich wehren, Widerstand leisten.
2. für eine Person, Sache eintreten, sprechen, argumentieren:
seine Auffassung verteidigen; er verteidigte die hohen Preise; sie verteidigte (rechtfertigte) sich sehr geschickt.
Syn.: eine Lanze brechen, Partei ergreifen, verfechten, sich verwenden (geh.).
3. vor Gericht vertreten:
der Angeklagte wird von einem sehr bekannten Anwalt verteidigt, will sich selbst verteidigen.

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ver|tei|di|gen 〈V. tr.; hat
1. etwas od. jmdn. \verteidigen
1.1 Angriffe von etwas od. jmdm. abwehren, etwas od. jmdn. gegen Angriffe schützen
1.2 etwas od. jmdn. in Schutz nehmen, sich zum Fürsprecher für etwas od. jmdn. machen
2. jmdn. \verteidigen vor Gericht vertreten
● sein Leben \verteidigen; einen Rekord \verteidigen sich einen R. im sportlichen Wettkampf zu erhalten suchen; eine Stadt, eine militärische Stellung \verteidigen; seinen Standpunkt \verteidigen ● sich hartnäckig, standhaft, tapfer, bis zum Äußersten \verteidigen ● jmdn. od. sich gegen einen Vorwurf \verteidigen ● der Angeklagte wird von Rechtsanwalt XY verteidigt [<mhd. vertagedingen, verteidingen „vor Gericht vertreten“; zu tagedinc, teidinc „Verhandlung, an einem bestimmten Tag“; zu tagedingen, teidingen „tagen, gerichtlich verhandeln“; → Ding, Thing]

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ver|tei|di|gen <sw. V.; hat [mhd. verteidingen, vertagedingen = vor Gericht verhandeln, zu: teidinc, älter: tagedinc, ahd. tagading = Verhandlung (an einem bestimmten Tage), zu 1Tag u. 1Ding]:
1. gegen Angriffe schützen; Angriffe von jmdm., etw. abzuwehren versuchen:
sein Land, eine Stadt, die Festung v.;
seine Freiheit, die Demokratie v.;
sein Leben v.;
sie verteidigte sich gegen die Angreifer mit bloßen Fäusten;
das Tor, den Strafraum v.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> wer verteidigt (Sport; spielt als Verteidiger) im Spiel gegen England?
2. für eine Person, Sache, die irgendwelcher Kritik ausgesetzt ist, eintreten, sprechen, argumentieren:
jmdn., jmds. Meinung gegen Angriffe aus dem Publikum v.;
»Ich habe nur meine Pflicht getan«, verteidigte sie sich (sagte sie sich verteidigend).
3. (einen Angeklagten in einem Strafverfahren) vor Gericht vertreten; als Verteidiger für die Rechte des Beschuldigten eintreten u. die für diesen sprechenden Gesichtspunkte geltend machen:
er wird von Rechtsanwältin Kruse verteidigt.
4. (Sport)
a) (einen Spielstand) zu halten sich bemühen:
die Mannschaft konnte den Vorsprung, das 1 : 0 bis zum Schlusspfiff v.;
b) (einen errungenen Titel o. Ä.) zu behalten, erneut zu erringen sich bemühen:
die Tabellenführung v.;
er wird seinen Titel gegen den Herausforderer v.

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ver|tei|di|gen <sw. V.; hat [mhd. verteidingen, vertagedingen = vor Gericht verhandeln, zu: teidinc, älter: tagedinc, ahd. tagading = Verhandlung (an einem bestimmten Tage), zu 1Tag u. 1Ding]: 1. gegen Angriffe schützen; Angriffe von jmdm., etw. abzuwehren versuchen: sein Land, eine Stadt v.; Zwei begleiten mich zum König; alle andern verteidigen den Palast (Schneider, Erdbeben 105); seine Freiheit, die Demokratie v.; sein Leben v.; sie verteidigte sich gegen die Angreifer mit bloßen Fäusten; drei Spielerinnen blieben hinten, um das Tor, den Strafraum zu v.; <auch o. Akk.-Obj.:> (Sport:) wer verteidigt (spielt als Verteidiger) im Spiel gegen England?; die Ungarn mussten mit aller Kraft v. (Walter, Spiele 55). 2. für eine Person, Sache, die irgendwelcher Kritik ausgesetzt ist, eintreten, sprechen, argumentieren: jmdn., jmds. Meinung v.; sie hatte plötzlich das Bedürfnis, den Mann ... gegen die Angriffe der altjüngferlichen Sekretärin zu v. (Sebastian, Krankenhaus 18); Er verteidigte schließlich auch die Wut der Studenten bei Mensapreiserhöhungen (Kronauer, Bogenschütze 182); in seinen frühen Arbeiten postulierte und verteidigte er die kritische, moralische und didaktische Aufgabe der Literatur (Reich-Ranicki, Th. Mann 44); „Ich habe nur meine Pflicht getan“, verteidigte sie sich (sagte sie sich verteidigend). 3. (einen Angeklagten in einem Strafverfahren) vor Gericht vertreten; als Verteidiger für die Rechte des Beschuldigten eintreten u. die für diesen sprechenden Gesichtspunkte geltend machen: er wird von Rechtsanwältin Kruse verteidigt. 4. (Sport) a) (einen Spielstand) zu halten sich bemühen: die Mannschaft konnte das 1 : 0 bis zum Schlusspfiff v.; Ehe er richtig munter war, hatte ich drei Punkte. Da griff er an, ich verteidigte meinen Vorsprung mit allen Tricks (Loest, Pistole 198); b) (einen errungenen Titel o. Ä.) zu behalten, erneut zu erringen sich bemühen: der Weltmeister wird seinen Titel gegen den Herausforderer v.; Unsere Mannschaft will nicht nur die Tabellenführung v. (Kicker 82, 1981, 5).

Universal-Lexikon. 2012.