Civil Rights
['sɪvɪl 'raɪts, englisch], die Bürgerrechte, Rechtsvorschriften des Bundes und der Gliedstaaten der USA zur Vermeidung jeglicher Ungleichbehandlung von Bürgern wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder Religion (Diskriminierung). Während die klassischen Grundrechte der Zusatzartikel 1-10 (Bill of Rights) der Bundesverfassung dem Bürger eine von staatlichen Eingriffen freie Privatsphäre garantieren, verpflichten die Bürgerrechte den Staat, gegen die im öffentlichen oder privaten Leben noch vorhandenen Diskriminierungen vorzugehen. Zu diesem Zweck verabschiedete der Kongress 1957-72 insgesamt sechs neue Bürgerrechtsgesetze, die in allen Gliedstaaten eine Gleichstellung der Farbigen v. a. auf dem Gebiet der Wahlen, im Arbeitsleben, in der Ausbildung und bei der Benutzung öffentlicher Einrichtungen im weitesten Sinne herbeiführen sollen. Die Gesetze schaffen verbesserte Klagemöglichkeiten der betroffenen Bürger. Ihre Einhaltung wird vom Generalstaatsanwalt und besonderen Bundesbehörden überwacht. Die Zuständigkeit des Bundes zum Erlass der Bürgerrechtsgesetze wurde erst 1954 nach einer Änderung der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den einschlägigen Zusatzartikeln 13-15 der Verfassung anerkannt. Seit 1969 ist der Oberste Gerichtshof v. a. im Bildungswesen zu einem Schrittmacher von Reformen geworden, indem er entschied, dass es nur noch von farbigen und weißen Kindern gemeinsam besuchte (integrierte) Schulen geben dürfe. Das Diskriminierungsverbot der Bürgerrechtsgesetze verbietet auch die nicht gerechtfertigte Schlechterstellung von Ausländern, nichtehelichen Kindern sowie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Es deckt sich in seiner Ausdehnung mit dem Gleichheitssatz des 14. Verfassungszusatzes. Nachdem der Oberste Gerichtshof Ende der 80er-Jahre die Bürgerrechtsgesetze zum Nachteil von Diskriminierungsopfern eng ausgelegt hatte, machte der Bundesgesetzgeber mit dem Bürgerrechtsgesetz von 1991 diese Einschränkung rückgängig.
Universal-Lexikon. 2012.