Abkürzung BdL, am 1. 3. 1948 durch das Militärregierungsgesetz Nummer 60 geschaffene unabhängige Notenbank für die britische, amerikanische und französische Besatzungszone mit einem Grundkapital von 100 Mio. DM, das im Besitz der rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken (LZB) war (zweistufiges Zentralbanksystem). Die BdL hatte den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und war gesetzlich verpflichtet, ihre Tätigkeit auf Geschäfte mit den LZB und (später) der Bundesregierung zu beschränken. Ihre Aufgaben waren: die Noten- und Münzenausgabe (das Münzregal ging 1950 auf die Bundesregierung über), das Direktgeschäft mit der öffentlichen Hand, die Konzeption und Durchführung der allgemeinen Kreditpolitik sowie die Regelung von Devisengeschäften und des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland. Am 1. 8. 1957 wurde die BdL mit den LZB zur Deutschen Bundesbank verschmolzen.
Universal-Lexikon. 2012.