Mụ̈nz|re|gal 〈n. 11; unz.〉 das vom Staat verliehene od. selbst ausgeübte Münzrecht; Sy Münzhoheit
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Münzregal,
Münzhoheit, das dem Inhaber der Münzhoheit, dem Münzherrn, zustehende Hoheitsrecht zur Herstellung und Nutzung der Münze (Erhebung des Schlagschatzes, Wechselgewinn, Münzverkauf); ursprünglich dem König vorbehalten, in Deutschland später von den Kurfürsten (Goldene Bulle) und den übrigen Reichsständen ausgeübt. Heute wird das Münzregal in der Regel vom Staat wahrgenommen.
Universal-Lexikon. 2012.