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Bahnreform
Bahnreform,
 
Strukturreform der Bundeseisenbahnen in Deutschland, die am 1. 1. 1994 in Kraft trat und das Ziel verfolgt, die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des gegenüber dem Straßenverkehr umweltfreundlicheren Schienenverkehrs zu erhöhen. Im Rahmen der Neuordnung wurden zunächst die Sondervermögen Deutscher Bundesbahn (DB) und Deutscher Reichsbahn (DR) zu einem einheitlichen Bundeseisenbahnvermögen (BEV) zusammengefasst und in einen unternehmerischen sowie einen Verwaltungsbereich aufgeteilt. Der unternehmerische Bereich wurde als Deutsche Bahn AG (DB AG) ausgegliedert. Gleichzeitig wurden die hoheitlichen Aufgaben auf das neu errichtete Eisenbahn-Bundesamt, Bonn, übertragen. Die nach Ausgliederung der DB AG verbliebenen Verwaltungsaufgaben (z. B. Schulden- und Personalverwaltung) wurden von der BEV-Behörde wahrgenommen. In der zweiten Stufe der Bahnreform wird seit 1999 die DB AG als mehrstufiger Konzern unter Führung einer Holding organisiert. Mit der Bahnreform wurde die EG-Richtlinie 91/440/EWG von 1991 umgesetzt, die die unternehmerische Unabhängigkeit der Eisenbahnen, ihre finanzielle Sanierung, eine Trennung von Infrastruktur und Transport sowie die Öffnung des Schienennetzes für Wettbewerber fordert.
 
Im Rahmen der Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs übernahmen die Länder zum 1. 1. 1996 die Aufgaben- und Finanzhoheit für den Schienenpersonennahverkehr.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Verkehrspolitik: Grundzüge
 

Universal-Lexikon. 2012.