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Unfug
Pipifax (umgangssprachlich); Käse (umgangssprachlich); Schmarrn (umgangssprachlich); Kokolores (umgangssprachlich); Schmarren (umgangssprachlich); Quark (umgangssprachlich); Humbug; Stuss (umgangssprachlich); Firlefanz (umgangssprachlich); Unsinn; Mumpitz (umgangssprachlich); Quatsch; Kappes (umgangssprachlich); Blödsinn; dummes Zeug (umgangssprachlich); Schwachfug (derb); Schwachsinn (umgangssprachlich); Gewäsch (umgangssprachlich); Nonsens; Tinnef (umgangssprachlich)

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Un|fug ['ʊnfu:k], der; -[e]s:
1. andere belästigendes, störendes Benehmen, Treiben [durch das Schaden entsteht]:
das Beschmieren des Denkmals war ein grober Unfug.
2. etwas Dummes, Törichtes:
rede keinen Unfug!; das ist doch alles Unfug!
Syn.: Blech (ugs. abwertend), Blödsinn, dummes Zeug, Dummheit, Firlefanz (ugs. abwertend), Flachs (ugs.), Idiotie (ugs. abwertend), Irrsinn (emotional), Kohl (ugs. abwertend), Krampf (ugs.), Mätzchen <Plural> (ugs.), Mist (ugs. abwertend), Quark (ugs.), Quatsch (ugs.), Scheiße (derb abwertend), Schnickschnack (ugs., meist abwertend), Schwachsinn (ugs. abwertend), Stuss (ugs. abwertend), Torheit (geh.), Unsinn, Wahnsinn (ugs.), Zeug.

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Ụn|fug 〈m.; -s; unz.〉
1. 〈Rechtsw.〉 öffentl. Ärgernis erregendes, die Allgemeinheit belästigendes Benehmen, bewusste Störung der öffentl. Ordnung
2. 〈umg.〉 Schabernack, Dummheiten, Unsinn
● mach keinen \Unfug!; das ist doch (alles) \Unfug!; \Unfug treiben; grober \Unfug 〈Rechtsw.〉 [<mhd. unvuoc, unvuoge „etwas, was nicht recht ist, sich nicht schickt“; → Fug]

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Ụn|fug , der; -[e]s [mhd. unvuoc, zu fügen]:
1. ungehöriges, andere belästigendes, störendes Benehmen, Treiben, durch das oft auch ein Schaden entsteht:
ein dummer U.;
grober U. (Rechtsspr.; grob 3 a);
was soll dieser U.!, lass diesen U.!;
allerlei U. (Allotria, Possen 1) anstellen.
2. unsinniges, dummes Zeug; Unsinn:
das ist doch alles U.!

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Unfug,
 
jedes ungeziemende Benehmen. Strafrechtlich erfasst wird nur der beschimpfende U. (nach der Rechtsprechung das Kundgeben der Missachtung in roher Form, die sich räumlich unmittelbar gegen die Sache richtet) an in- und ausländischen Hoheitszeichen (§§ 90 a, 104), an einem Ort, der dem Gottesdienst einer Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist (§ 167) sowie an einer Beisetzungsstätte (§ 168 StGB). Grober U. ist seit 1. 1. 1975 als solcher nicht mehr strafbar, kann allerdings nach §§ 117-119 Ordnungswidrigkeitengesetz als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

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Ụn|fug, der; -[e]s [mhd. unvuoc, zu ↑fügen]: 1. ungehöriges, andere belästigendes, störendes Benehmen, Treiben, durch das oft auch ein Schaden entsteht: ein dummer U.; grober U. (Rechtsspr.; ↑grob 3 a); was soll dieser U.!, lass diesen U.!; Marika und Manfred waren häufig rodeln und trieben reichlich U. mit dem Hotelaufzug in einem feudalen Hotel (Maegerlein, Triumph 81); allerlei U. (Allotria, ↑Possen 1 ) anstellen. 2. unsinniges, dummes Zeug; Unsinn: das ist doch alles U.!; „Du hast eben keinen sportlichen Ehrgeiz!“ „Rede keinen U.! Mir genügt mein beruflicher Ehrgeiz ...“ (Wendtland, Eisprinzeßchen 4).

Universal-Lexikon. 2012.