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Judäa
Ju|däa; -s:
(in der griech.-römischen Antike) [Süd]palästina.

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Judäa,
 
1) Geographie: Gebirgsland in Palästina, erstreckt sich über 85 km von Norden nach Süden, im Süden bis 50 km breit. Im Westen ist als Vorgebirgslandschaft das Hügelland der Shefala vorgelagert, von dem aus das Gelände mit einer markanten Stufe (etwa 500 m) zu dem 15-25 km breiten Gebirgsrücken ansteigt, dessen höchste Kuppen 1 000 m über dem Meeresspiegel überschreiten. An der niederschlagsarmen Ostseite fällt das Gebirge über drei bis vier Steilstufen (die unterste 450-700 m hoch) zum Jordangraben und zum Toten Meer ab. Diese wüstenhafte Ostflanke (Judäische Wüste, Wüste Juda) ist von Trockentälern, die einige Male im Winter von gewaltigen Sturzbächen erfüllt werden, stark zerschnitten. In einigen der Wadis werden Wasser führende Schichten angeschnitten, sodass die Niederschläge des Berglands als Karstquellen zutage treten (besonders im Wadi Kelt, dessen Quellen die Oase von Jericho bewässern). Im Winter schaffen Regenfälle auf allen Stufen eine Gras- und Buschvegetation, die von den Kamelen, Ziegen und Schafen der Nomaden genutzt wird.
 
 2) Geschichte: in hellenistischer und römischer Zeit das von Juden besiedelte Gebiet des ehemaligen Südreichs Juda der Königszeit. Nach der Rückführung aus dem Exil (seit 520 v. Chr.) zunächst der persischen Provinz von Samaria zugeordnet, wurde Judäa 445 unter dem Statthalter Nehemia selbstständige Provinz. Auf einen kleinen Raum beschränkt (mit Bet-El als nördlicher und Bet-Zur als südlicher Grenzpunkt), blieb Judäa unter wechselnder Oberherrschaft (Ptolemäer, Seleukiden) unverändert erhalten. Erst den in der Auseinandersetzung mit den Seleukiden an die Macht gekommenen Hasmonäern gelang eine Ausweitung des Herrschaftsgebietes ins Ostjordanland und nach Galiläa. 64 v. Chr. beschränkte Pompeius Judäa auf das von Juden besiedelte Gebiet. Herodes dem Großen (37-4 v. Chr.) gelang es, das Reich noch einmal auf die Größe, die es unter den Hasmonäern hatte, auszudehnen. In den Jahren 6-41 und 44-66 n. Chr. war Judäa zusammen mit Samaria und Idumäa (nach 44 auch mit Galiläa) römische Prokuratur (Residenz des Prokurators in Caesarea ad mare). Zwischen 70 und 135, nach dem jüdischen Krieg, war Judäa eine eigene römische Provinz, wurde aber nach dem Aufstand des Bar Kochba der Provinz Syria eingegliedert (neue Bezeichnung Provinz Syria Palaestina).
 

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Ju|däa; -s: (in der griech.-römischen Antike) [Süd]palästina.

Universal-Lexikon. 2012.