Hoch|schul|rek|to|ren|kon|fe|renz, die (Hochschulw.):
Zusammenschluss der Hochschulrektoren:
die Präsidentin der H.
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Hochschulrektorenkonferenz,
Abkürzung HRK, Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in Deutschland, Sitz: Bonn-Bad Godesberg. Entstanden 1949 als Westdeutsche Rektorenkonferenz, im November 1990 umbenannt in HRK (nach Aufnahme der ersten Hochschulen aus den neuen Bundesländern). Finanz- und Rechtsträger ist eine privatrechtliche Stiftung zur Förderung der HRK (seit 1965). Organe der HRK sind: Plenum, Senat, Präsidium und Präsident; Mitglied sind fast alle staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen Deutschlands. Es bestehen auch Landes-HRK. Ziel des Zusammenwirkens ist die hochschulpolitische Meinungsbildung und die Koordination der zum Teil unterschiedlichen Interessen der Hochschulen, auch unter Beachtung der internationalen Hochschulpolitik. Die Beschlüsse ergehen in Form von Empfehlungen und Stellungnahmen; sie sind als Information der Öffentlichkeit und v. a. als Beratung der politischen Entscheidungsträger gedacht. Die Entwicklung des Hochschulwesens wird durch Dokumentationen verfolgt. - Neben anderen nationalen HRK bestehen auch zahlreiche internationalen Vereinigungen; auf europäischer Ebene: Conférence permanente des Recteurs et Vice-Chanceliers des Universités européennes, Abkürzung CRE, Sitz: Genf, gegründet 1964 in Göttingen; auf supranationaler Ebene: Assocation Internationale des Universités, Abkürzung AIU, Sitz: Paris, gegründet 1950.
Universal-Lexikon. 2012.