Be|rufs|aka|de|mie, die:
Hochschule, an der ein theoretisches Studium mit der praktischen Ausbildung in Betrieben verknüpft wird (Abk.: BA).
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Berufsakademie,
Abkürzung BA, eigenständige Bildungseinrichtung für Abiturienten im tertiären Bereich, deren Abschlüsse nach Landesrecht (seit 1995 auch durch Beschluss der Kultusministerkonferenz) den Abschlüssen an staatlichen Fachhochschulen gleichgestellt sind; die Berufsakademie wurde 1974 erstmals in Baden-Württemberg eingerichtet. Gleich strukturierte Berufsakademien wurden 1991 auch in Sachsen und 1993 in Berlin eingeführt. Das insgesamt dreijährige Studium und die Ausbildung im Betrieb entsprechend dem dualen System findet im vierteljährlichen Wechsel an den staatlichen Studienakademien (Lernort Theorie) und in den Betrieben (Lernort Praxis) statt. Die Studierenden werden durch die kooperierenden Betriebe ausgewählt und erhalten durchgängig eine Ausbildungsvergütung. Nach erfolgreicher Prüfung in einer Fachrichtung eines der drei Ausbildungsbereiche Wirtschaft, Technik oder Sozialwesen werden die Abschlüsse Diplom-Betriebswirt/-Betriebswirtin (BA), Diplom-Ingenieur/-Ingenieurin (BA) oder Diplom-Sozialpädagoge/-Sozialpädagogin (BA) verliehen. Nach insgesamt zweijährigem Studium wird ein Zwischenabschluss (Assistentenprüfung) abgelegt. In verschiedenen anderen Bundesländern existieren ebenfalls Berufsakademie beziehungsweise Wirtschaftsakademie genannte Bildungseinrichtungen, die zum Teil dem Schulbereich zugeordnet sind oder deren Abschlüsse nicht den Abschlüssen von Fachhochschulen gleichgestellt sind (z. B. Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein).
R. Osswald: Die B. Bad.-Württ. Eine Idee u. ihre Verwirklichung (1988);
Qualifizierte Mitarbeitergewinnung. B. - eine sinnvolle Investition? Ergebnisse einer Befragung der BA-Ausbildungsbetriebe an der B. Karlsruhe, hg. v. der B. Karlsruhe (1992);
Anspruch u. Wirklichkeit der B. Bad.-Württ. Eine Evaluationsstudie, hg. v. J. Zabeck u. M. Zimmermann (1995).
Universal-Lexikon. 2012.