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Zölibat
Ehelosigkeit

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Zö|li|bat 〈m. od. n.; -s; unz.〉 Ehelosigkeit (der kath. Geistlichen) ● im \Zölibat leben [<lat. caelibatus; zu caelebs „ehelos“]

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Zö|li|bat, das od. (Theol.:) der; -[e]s [spätlat. caelibatus = Ehelosigkeit (des Mannes), zu lat. caelebs = ehelos; die heute übliche ö-Form des Wortes resultiert aus einer irrtümlichen Lesung]:
religiös begründete Standespflicht bes. der katholischen Geistlichen, sexuell enthaltsam zu leben u. nicht zu heiraten:
das, den Z. befolgen, brechen;
im Z. (in der Lebensform der sexuellen Enthaltsamkeit u. Ehelosigkeit als religiös begründeter Standespflicht) leben.

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I
Zölibat
 
[spätlateinisch caelibatus »Ehelosigkeit (des Mannes)«, zu caelebs »ehelos«] das, auch der, -(e)s, die aus religiösen Motiven gewählte Ehelosigkeit, besonders die den Geistlichen der lateinischen Kirche sowie zum Teil der unierten Ostkirchen auferlegte Standespflicht, nicht zu heiraten. Nach katholischem Kirchenrecht dürfen Geistliche (Diakone, Priester und Bischöfe) nicht heiraten und sind zu völliger geschlechtlicher Enthaltsamkeit verpflichtet (c. 277 CIC). Die Verpflichtung zum Zölibat ist dabei zu unterscheiden vom (feierlichen) Gelübde der Keuschheit, das die Ordensleute ablegen. Sie wird von den Kandidaten zum Priestertum und von den nicht verheirateten Kandidaten zum Diakonat mit der Diakonweihe übernommen. Die Weihe ist ein trennendes Ehehindernis (c. 1 087); eine Eheschließung führt zum Verlust des gegebenenfalls innegehabten Kirchenamtes. Mit der Rückversetzung von Diakonen und Priestern in den Laienstand ist in der Regel die Aufhebung der Verpflichtung zum Zölibat verbunden. Umgekehrt dürfen Verheiratete nicht geweiht werden, außer es handelt sich um Kandidaten für den ständigen Diakonat (c. 1 042). In einzelnen Fällen können ehemalige nichtkatholische verheiratete Geistliche, die zum katholischen Glauben konvertiert sind, mit päpstlicher Dispens zu Diakonen oder Priestern geweiht werden. Theologisch (mit Berufung auf Matthäus 19, 12 und 1. Korintherbrief 7) als ein besonderes Geschenk Gottes gedeutet, soll das Zölibat den Geistlichen einen freien und ungeteilten Dienst an Gott und den Menschen ermöglichen.
 
Das erstmals auf der Synode von Elvira (um 306) erlassene Verbot für Geistliche, eine bestehende Ehe auszuüben, wurde in der Folgezeit immer wieder betont und auch auf Subdiakone ausgedehnt, ließ sich aber nur schwer durchsetzen. Allgemeine Verbindlichkeit in der lateinischen Kirche erlangte das Zölibat durch den Beschluss des zweiten Laterankonzils (1139), der alle von Geistlichen höherer Weihestufen (Majoristen) geschlossenen Ehen für ungültig und die Weihe ab der Weihestufe des Subdiakonats zum trennenden Ehehindernis erklärte. Das Konzil von Trient bestätigte die Zölibatsverpflichtung für Geistliche 1563 ausdrücklich, die in der katholischen Kirche auch nach dem 2. Vatikanischen Konzil weiter besteht und von Papst Johannes Paul II. mehrfach, so 1992 in einem eigenen Apostolischen Schreiben (»Ich gebe Euch Hirten«), bekräftigt worden ist. Innerkirchliche Kritik erfährt das Zölibat in jüngster Zeit in Deutschland und in W.-Europa v. a. vor dem Hintergrund dort rückläufiger Priesterweihen (seit 1978 bis zu einem Drittel). Generell betonen die Kritiker, dass es sich beim Zölibat nicht um eine Glaubenswahrheit handle, sondern um eine (revidierbare) kirchenrechtliche Vorschrift. - Die evangelischen Kirchen lehnen das Pflichtzölibat ab. In der orthodoxen Kirche besteht eine Zölibatsverpflichtung für Bischöfe; Diakone und Priester dürfen die vor der Diakonatsweihe geschlossene Ehe fortsetzen, jedoch nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen.
 
Literatur:
 
K. Hagemann: Der Z. der römisch-kath. Kirche (1971);
 G. Denzler: Das Papsttum u. der Amts-Z., 2 Bde. (1973-76);
 G. Denzler: Die Gesch. des Z. (1993);
 H. Heimerl: Der Z. Recht u. Gerechtigkeit (Wien 1985);
 
Lebensberichte verheirateter Priester, hg. v. G. Denzler (1989);
 K. Demmer: Zumutung aus dem Ewigen. Gedanken zum priesterl. Z. (1991);
 E. Drewermann: Kleriker. Psychogramm eines Ideals (Neuausg. 41992);
 A. W. R. Sipe: Sexualität u. Z. (a. d. Amerikan., 1992);
 J. S. Hohmann: Der Z. Gesch. u. Gegenwart eines umstrittenen Gesetzes. Mit einem Anhang wichtiger kirchl. Quellentexte (1993);
 S. Heid: Z. in der frühen Kirche. Die Anfänge einer Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker in Ost u. West (21998);
 M. Weitz: Der Z. des Weltpriesters zw. Ideologie u. Theologie (1998).
 
II
Zölibat,
 
die dauernde (oder zeitweilige) selbst gewählte Lebensform der Ehelosigkeit und der geschlechtlichen Enthaltsamkeit. Das Wort Zölibat stammt von dem lateinischen Wort caelibatus ab, das Ehelosigkeit bedeutet.
 
Für die Priester der katholischen Kirche sowie zum Teil auch der unierten Ostkirche ist das (oder auch der) Zölibat eine auferlegte Standespflicht. Es wird biblisch begründet mit einer völligen Hingabe an Gott, dem ungeteilten Dienst am Menschen und einer weitestgehenden Unabhängigkeit von irdischen Dingen.
 
Die ersten kirchenrechtlichen Regelungen wurden um 309 auf der Synode von Elvira beschlossen, die den Bischöfen, Priestern und Diakonen die Enthaltsamkeit vorschrieb. In der Folgezeit wurde das Verbot einer Ehe zwar immer wieder betont, doch ließ es sich nur schwer durchsetzen. Dies gelang erst im 12. Jahrhundert mit der Einführung des Pflichtzölibats. Das 2. Vatikanische Konzil (1962 bis 1965) hat für Diakone die Zölibatspflicht aufgehoben, hält aber weiterhin am Zölibat für Priester und Bischöfe fest, obwohl die Forderung nach Abschaffung des Zölibats immer stärker wird.
 
Ein geweihter Priester, der sich in der Öffentlichkeit zu seiner Partnerin beziehungsweise seinem Partner bekennt, verliert sein Kirchenamt, spätestens bei seiner Verheiratung. Mit der Rückversetzung in den Laienstand wird die Verpflichtung zum Zölibat aufgehoben. Umgekehrt dürfen Verheiratete nicht geweiht werden, wobei der Vatikan in bestimmten Fällen eine Ausnahme von der Regel genehmigen kann.
 
Die evangelischen Kirchen haben von Beginn an das Zölibat abgelehnt. In der orthodoxen Kirche ist das Zölibat Pflicht für Bischöfe, Diakone und Priester. Diejenigen aber, die vor ihrer Weihe schon verheiratet waren, dürfen die Ehe fortsetzen.
 

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Zö|li|bat, das od. (Theol.:) der; -[e]s [spätlat. caelibatus = Ehelosigkeit (des Mannes), zu lat. caelebs = ehelos; die heute übliche ö-Form des Wortes resultiert aus einer irrtümlichen Lesung]: religiös begründete Standespflicht bes. der katholischen Geistlichen, sexuell enthaltsam zu leben und nicht zu heiraten: das, den Z. befolgen; er ist auch noch so unverschämt und behauptet, dass andere katholische Theologen ... ebenso versagen und den Z. brechen würden, wie er es getan hat (Spiegel 11, 1978, 8); im Z. (in der Lebensform der sexuellen Enthaltsamkeit u. Ehelosigkeit als religiös begründeter Standespflicht) leben.

Universal-Lexikon. 2012.