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Unfehlbarkeit
Un|fehl|bar|keit 〈a. [′——] f. 20; unz.〉 unfehlbare Beschaffenheit ● \Unfehlbarkeit des Papstes Unanfechtbarkeit einer Entscheidung des P. hinsichtlich eines Dogmas, das künftig als verbindlich betrachtet werden soll

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Un|fehl|bar|keit [auch: 'ʊn…], die; -:
das Unfehlbarsein.

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Unfehlbarkeit,
 
lateinische Infallibilität, katholische Kirche: die dogmatisch definierte Irrtumslosigkeit der kirchlichen Lehrverkündigung; theologisch in dem ihr nach kirchlicher Auffassung zugrunde liegenden Beistand des Heiligen Geistes begründet und innerhalb der Kirche an das kirchliche Lehramt gebunden. Träger der U. ist die Gesamtheit der Bischöfe; als päpstliche U. ist sie im Rahmen des 1870 durch das 1. Vatikanische Konzil dogmatisierten päpstlichen Primates in besonderer Weise mit dem Papstamt verbunden. Mit U. gefasste Entscheidungen (Glaubensurteile) gelten als definitive Auslegungen der in der Bibel und Tradition niedergelegten christlichen Offenbarung und sind für die gesamte Kirche verbindlich. Solche Glaubensurteile sind die Lehrentscheidungen der allgemeinen Konzilien und die Lehrverkündigung des Papstes ex cathedra; bislang nur einmal (1950; nach vorheriger Befragung der Bischöfe) durch Papst Pius XII. mit der Dogmatisierung der Aufnahme Marias »mit Leib und Seele« in den Himmel (Himmelfahrt Marias) erfolgt.
 
Kirchengeschichtlich findet sich die Vorstellung von der römischen Kirche als der Garantin für Glaubensreinheit und Irrtumslosigkeit seit dem 5. Jahrhundert, wobei nicht einzelne Entscheidungen oder Anordnungen, sondern der Glaube als Ganzes gemeint war. Seit der Scholastik wurde eine Irrtumslosigkeit der lehramtlichen Repräsentanz der Gesamtkirche (z. B. Kardinalskollegium oder Konzil) diskutiert, wobei der Konsens mit der Gemeinschaft der Glaubenden vorausgesetzt wurde. Grundsätzlich infrage gestellt wurde die U. des Papstes in der Auseinandersetzung um den Konziliarismus im 14. und 15. Jahrhundert. Seit dem 16. Jahrhundert propagierten besonders die Jesuiten und römische Theologen die U. des Papstes. Den Höhepunkt dieser Entwicklung bildete die gegen den Widerstand einer beträchtlichen Minorität der Konzilsteilnehmer erfolgte Dogmatisierung auf dem 1. Vatikanischen Konzil. Das 2. Vatikanische Konzil hat an der U. festgehalten, zugleich jedoch das Prinzip der Kollegialität von Papst und Gesamtepiskopat herausgestellt.
 
Literatur:
 
H.-J. Pottmeyer: U. u. Souveränität (1975);
 A. B. Hasler: Pius IX. (1846-1878). Päpstl. U. u. 1. Vatikan. Konzil (1977);
 A. B. Hasler: Wie der Papst unfehlbar wurde (Neuausg. 1981);
 U. Horst: Papst - Konzil - U. (1978);
 U. Horst: U. u. Gesch. (1982);
 B. Tierney: Origins of papal infallibility 1150-1350 (Neudr. Leiden 1988);
 H. Küng: Unfehlbar? (Neuausg. 1989);
 K. Schatz: Der päpstl. Primat (1990).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Unfehlbarkeit des Papstes: Das 1. Vatikanische Konzil
 

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Un|fehl|bar|keit [auch: '- - - -], die; -: das Unfehlbarsein.

Universal-Lexikon. 2012.