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rufen
herbeiwinken; anhalten; kreischen (umgangssprachlich); schreien; krakeelen (umgangssprachlich); krähen (umgangssprachlich); brüllen (umgangssprachlich)

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ru|fen ['ru:fn̩], rief, gerufen:
1. <itr.; hat seine Stimme weit hallend ertönen lassen:
er rief mit lauter Stimme; der Kuckuck ruft.
Syn.: blöken, brüllen, grölen (ugs.), johlen (abwertend), kreischen, schreien.
2. <itr.; hat tönend auffordern (zu etwas):
die Glocke ruft zum Gebet; die Mutter hatte schon lange zum Essen gerufen.
3. <itr.; hat (nach jmdm., etwas) verlangen; jmdn. auffordern zu kommen:
das Kind ruft nach der Mutter; er ruft um Hilfe; der Gast rief ungehalten nach der Bedienung; <auch tr.> Hilfe rufen; der Kranke ließ den Arzt rufen; ich habe dich gerufen, weil wir etwas zu besprechen haben.
Syn.: holen, 2 laden, schicken nach, vorladen, zu sich befehlen, zu sich bestellen, zu sich bitten, zu sich zitieren, [zu sich] kommen lassen.
4. <tr.; hat mit einem bestimmten Namen nennen:
seine Mutter hat ihn immer nur Hans gerufen; sie wird meistens Bibi gerufen.

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ru|fen 〈V. 201; hat
I 〈V. intr.〉
1. laut, mit weittragender Stimme aussprechen
2. die Stimme laut ertönen lassen (auch von Tieren)
● „Komm schnell!“ rief er ● der Kuckuck ruft im Frühjahr; ich muss leider gehen, die Pflicht ruft 〈fig.〉 ● anhaltend, aufgeregt, wiederholt, wütend, zornig \rufen; ich habe laut und deutlich gerufen! ● nach jmdm. \rufen rufen, damit jmd. kommt; ich habe lange nach dir gerufen; der Patient rief nach der Schwester; der Gong ruft zum Essen
II 〈V. tr.〉
1. jmdn. \rufen
1.1 kommen lassen, herbeiholen
1.2 nennen, anreden
2. 〈umg.; bes. süddt. u. schweiz.〉 jmdm. \rufen jmdn. rufen
● bitte \rufen Sie ihn, lassen Sie ihn \rufen; wir \rufen ihn Heini ● den Arzt \rufen; mir ist, als hörte ich „Hilfe!“ \rufen ● jmdn. bei, mit seinem Namen \rufen; jmdm. etwas ins Gedächtnis \rufen ihn daran erinnern; ein dienstlicher Auftrag rief ihn nach Hamburg; du kommst wie gerufen 〈umg.〉 im rechten Augenblick; jmdn. zum Essen \rufen; Gott hat ihn zu sich gerufen 〈poet.〉 er ist gestorben; jmdn. zu Hilfe \rufen; jmdn. zur Ordnung \rufen ihn auffordern, sich ordentlich zu benehmen, sachlich zu bleiben
III 〈V. refl.; umg.〉 ich habe mich heiser gerufen ich habe so lange gerufen, bis ich heiser wurde
[<ahd. (h)ruofan, got. hropjan; zur idg. Schallwurzel *kar-, *kara- „laut preisen, rühmen“, verwandt mit Ruhm u. Gerücht]

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ru|fen <st. V.; hat [mhd. ruofen, ahd. (h)ruofan, wahrsch. lautm.]:
1.
a) sich durch einen Ruf (1) bemerkbar machen:
laut, mit kräftiger Stimme, aus Leibeskräften, wiederholt, lange r.;
ruft da nicht jemand?;
b) einen Ruf (2 a) ertönen lassen:
im Wald ruft der Kuckuck, ein Käuzchen.
2. <r. + sich> durch [längeres] Rufen (1 a) in einen bestimmten Zustand geraten:
sich heiser r.
3. mit lauter Stimme äußern, ausrufen:
etw. [aus dem Fenster] r.;
Hilfe, Hurra/hurra r.;
»Bravo!«, riefen beide wie aus einem Munde;
<unpers.:> aus dem Zimmer rief es: »Herein!«.
4. rufend (1 a) nach jmdm., etw. verlangen:
das Kind rief nach seiner Mutter;
der Gast rief nach der Bedienung, nach seinem Essen;
nach, um Hilfe r.;
<nicht standardspr., südwestd. u. schweiz. ugs. auch mit Dativobj.:> der Gast rief dem Ober;
er rief mir (rief mir zu), ich solle kommen.
5. durch Anruf o. Ä. jmdn. an einen bestimmten Ort bitten, wo er gebraucht wird; telefonisch o. Ä. jmdn. herbeirufen, jmdn., etw. kommen lassen:
hast du mich gerufen?;
die Polizei, die Feuerwehr, ein Taxi r.;
der Arzt wurde ans Krankenbett, zu der Patientin gerufen;
jmdn. ins Zimmer, vor Gericht, zu sich r.;
jmdn. zu Hilfe r.;
Ü sich, jmdm. etw. in Erinnerung/ins Gedächtnis r.;
dringende Geschäfte riefen sie nach München (veranlassten sie, nach München zu fahren);
Gott hat sie zu sich gerufen (geh. verhüll.; sie ist gestorben);
[jmdm.] wie gerufen kommen (ugs.; zufällig gerade in einem Moment auftreten, erscheinen, geschehen, wo dies [jmdm.] äußerst willkommen ist: du kommst [mir] wie gerufen!)
6. [durch Rufen (1 a)] zu etw. auffordern:
der Vater ruft zum Essen;
zum Widerstand, Aufstand r. (aufrufen);
Ü die Glocke ruft zum Gebet.
7.
a) mit einem bestimmten Namen nennen:
er wird »Kalle« gerufen;
<nicht standardspr., südwestd. u. schweiz. ugs. auch mit Dativobj.:> die Buben sollen mir »Mama« r.;
b) (veraltend) (mit seinem Namen) anreden:
er rief sie bei ihrem, mit ihrem Namen.
8. telefonisch od. über Funk mit jmdm. die Verbindung aufnehmen:
jmdn. [unter der Nummer 34 71 06] r.;
rufen Sie 22 22 22;
Teddybär ruft Zeppelin (über Funk: … bittet Zeppelin, sich zu melden).

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ru|fen <st. V.; hat [mhd. ruofen, ahd. (h)ruofan, wahrsch. lautm.]: 1. a) sich durch einen ↑Ruf (1) bemerkbar machen: laut, mit kräftiger Stimme, aus Leibeskräften, wiederholt, lange r.; ruft da nicht jemand?; b) einen ↑Ruf (2 a) ertönen lassen: im Wald ruft der Kuckuck, ein Käuzchen. 2. <r. + sich> durch [längeres] Rufen (1 a) in einen bestimmten Zustand geraten: sich heiser r. 3. mit lauter Stimme äußern, ausrufen: etw. [aus dem Fenster] r.; Hilfe, Hurra/(auch:) hurra r.; „Bravo!“ riefen beide wie aus einem Munde; <unpers.:> aus dem Zimmer rief es: „Herein!“ 4. rufend (1 a) nach jmdm., etw. verlangen: das Kind rief nach seiner Mutter; der Gast rief nach der Bedienung, nach seinem Essen; nach, um Hilfe r.; <landsch. ugs. auch mit „über“ + Akk.:> er rief über ihn; nicht standardspr., südwestd. u. schweiz. ugs. auch mit Dativobj.:> der Gast rief dem Ober; er rief mir (rief mir zu), ich solle kommen; ∙ Wer ruft mir? (Goethe, Faust I, 482); ruf dem Pastor (Schiller, Räuber II, 2); Ruft der Mutter, sie soll Blutwurzel bringen und Pflaster (Goethe, Götz V). 5. durch Anruf o. Ä. jmdn. an einen bestimmten Ort bitten, wo er gebraucht wird; telefonisch o. ä. jmdn. herbeirufen, jmdn., etw. kommen lassen: hast du mich gerufen?; die Polizei, die Feuerwehr, ein Taxi r.; der Arzt wurde ans Krankenbett, zu der Patientin gerufen; jmdn. ins Zimmer, vor Gericht, zu sich r.; jmdn. zu Hilfe r.; Ü dringende Geschäfte riefen ihn nach München (veranlassten ihn, nach München zu fahren); Gott hat sie zu sich gerufen (geh. verhüll.; sie ist gestorben); sich, jmdm. etw. in Erinnerung/ins Gedächtnis r.; *[jmdm.] wie gerufen kommen (ugs.; zufällig gerade in einem Moment auftreten, erscheinen, geschehen, wo dies [jmdm.] äußerst willkommen ist): du kommst [mir] wie gerufen! 6. [durch Rufen (1 a)] zu etw. auffordern: die Mutter ruft zum Essen; zum Widerstand, Aufstand r. (aufrufen); die Glocke ruft zum Gebet; das Horn rief zur Jagd. 7. a) mit einem bestimmten Namen nennen: Meine Mutter ... rief mich „Menschlein“, was ich hasste (Lentz, Muckefuck 7); er wird „Kalle“ gerufen; sie riefen mich „Pistenschreck“; <nicht standardspr., südwestd. u. schweiz. ugs. auch mit Dativobj.:> die Buben sollen mir „Mama“ r.; b) (veraltend) (mit seinem Namen) anreden: er rief sie bei ihrem, mit ihrem Namen; wie das schöne Mädchen ... ihn einfach bei Namen rief (Th. Mann, Hoheit 71). 8. telefonisch od. über Funk mit jmdm. die Verbindung aufnehmen: jmdn. [unter der Nummer 34 71 06] r.; rufen Sie 22 22 22; Rufen Sie noch einmal zu Okapi (Gaiser, Jagd 115); Teddybär ruft Zeppelin (über Funk: ... bittet Zeppelin, sich zu melden). 9. (schweiz.) etw. hervorrufen, zur Folge haben: der Vorschlag rief einer heftigen Opposition. ∙ 10. <bis ins 18. Jh. auch sw. V.:> jedes rufte so ungekünstelt sein: „Danke!“ (Goethe, Werther I, 16. Junius).

Universal-Lexikon. 2012.