auffordern
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vor|la|den ['fo:ɐ̯la:dn̩], lädt vor, lud vor, vorgeladen <tr.; hat:auffordern, vor einer Behörde (besonders Gericht, Polizei) zu erscheinen:
er wurde als Zeuge vorgeladen.
Syn.: 2laden, vor Gericht zitieren.
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vor||la|den 〈V. tr. 173; hat; Rechtsw.〉 jmdn. \vorladen zum Erscheinen vor Gericht auffordern
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vor|la|den <st. V.; hat [mhd. vorladen, ahd. furiladōn]:
jmdn. auffordern, zu einem bestimmten Zweck bei einer offiziellen, übergeordneten Stelle, bes. vor Gericht, zu erscheinen:
jmdn. zu einer gerichtlichen Untersuchung v.;
er wurde als Zeuge vorgeladen.
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vor|la|den <st. V.; hat [mhd. vorladen, ahd. furiladōn]: jmdn. auffordern, zu einem bestimmten Zweck bei einer offiziellen, übergeordneten Stelle, bes. vor Gericht, zu erscheinen: jmdn. zu einer gerichtlichen Untersuchung v.; er wurde als Zeuge vorgeladen; Herms wurde in ein Direktionsbüro vorgeladen (Hartung, Junitag 49).
Universal-Lexikon. 2012.